10.
11.
12.
— 76 —
. der Drahtbinder Josef Sztanick aus Thurzovka (Komitat Trentsin in Ungarn),
19 Jahre alt,
der Zigarrenmacher Wilhelm Fluthwedel aus Kolding in Jütland (Dänemark),
46 Jahre alt,
zu 7 und 8 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 7 auch
wegen Bettelus), durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Kassel
vom 22., bezw. 23. Januar d. J.,
. der August Grohmann aus Schönau in Böhmen, 27 Jahre alt, nach erfolgter gericht-
licher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen
Bezirksregierung zu Wiesbaden vom 27. Dezember 1877,
der Schlosser Karl Picker, geboren am 8. Mai 1860 zu Schärding in Ober--Oesterreich
und ortsangehörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Düsseldorf vom 25. Januar d. J.,
der Schneidergeselle Johann Sedlaceck aus Josephstadt (Bezirk Königinhof in Böhmen),
geboren im Jahre 1854,
der Tagelöhner Johann Lehanka aus Podraschnitz (Bezirk Bischof-Teinitz in Böhmen),
geboren im Jahre 1849,
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
zu 11 und 12 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 11
auch wegen Bettelns und Beamtenbeleidigung), durch Beschluß des Königlich baye-
rischen Bezirksamts zu Deggendorf vom 15., bezw. 22. Januar d. J.,
die Führer einer Zigeunerbande:
a) der Kesselflicker Mitard Gomann, 45 Jahre alt,
b) der Kesselflicker Triffo Gomann, 39 Jahre alt,
c) der Pferdehändler Nikolaus Kalderas, 35 Jahre alt,
sämmtlich aus Flungus in Frankreich, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Bettelns, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Ingol-
stadt vom 28. Dezember 1877,
der Hausknecht Wendel (Vencl) Modlidba, geboren und ortsangehörig zu Tucapedk
(Kreis Markida in Ungarn), 28 Jahre alt,
der Schneidergeselle Josef Rind aus Ketzelsdorf (Bezirk Königinhof in Böhmen),
22 Jahre alt,
zu 14 und 15 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bet-
telns, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Neustadt aH. vom
21. Januar d. J.,
der Regenschirmmacher Karl Wolf, 33 Jahre alt, und dessen Ehefrau Margaretha,
36 Jahre alt, aus Lyon in Frankreich, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens, letztere auch wegen Diebstahls, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirks-
amts zu Dillingen vom 19. Januar d. J.,
die Kellnerin Katharina Foreit, geboren zu Blatenka (Bezirk Bladna in Böhmen), zuletzt
wohnhaft zu Neuboblitz im Königreich Sachsen, 18 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher
Bestrafung wegen gewerbsmäßiger Unzucht, durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreis-
hauptmannschaft zu Bautzen vom 16. Januar d. J.,
der Glaser Emanuel Graf aus Neu-Straschitz in Böhmen, 33 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Großherzog=
lich badischen Landeskommissärs zu Mannheim vom 28. Januar d. J.,
der Marmorarbeiter Johann Baptist Gaulard, geboren am 14. Juni 1842 zu Boulogne
(Departement Seine in Frankreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Metz vom 22. Januar d. J.,
der Tagelöhner Friedrich Baroldi, geboren und ortsangehörig zu Dasindo in Tirol,
35 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Kolmar vom 25. Jannar d. J.,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.