Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 14. Februar 1879. 7.
Inhalt: 1. aAlgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 4. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecke M. Glad-
machung, betreffend Rinderpest; — Verbot ausländischer bach — Dalheim Landesgrenzzezz 103
Druckschriften; — Ausweisung von Ausländern aus dem 5. Zoll= und Steuer-Wesen: Zurücknahme der Befugniß
Reichsgebiet Seite 93 eines Steueramts; — Nachweisung der Einnahme an
2. Münz, und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung Wechselstempelsteuer in den Monaten April 1878 bis
von Reichsgoldmünzen; — Uebersicht über die bis Ende Januar 1979090 103
anner à 3n i genen Landesmünzen; — Goldan. 6. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten;
8. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen — Beinn von Sescchisser- und Seesteuermanns- rüfungen;
und Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen des — Verzeichniß des Personals der eutschen Seewarte 106
Reichs bis Ende Dezember 1878 .- 102 7. Konsulat-Wesen: Ernennuniien 109
—
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung.
Seit Erlaß der Bekanntmachung vom 6. d. M. (S. 83) haben in den Regierungsbezirken Frank-
furt a./O. und Potsdam neue Ausbrüche der Rinderpest nicht stattgefunden. ·
Dagegen ist in einem bereits infizirten Orte im Regierungsbezirk Merseburg 1 Gehöft von
der Seuche neu ergriffen worden.
Für seuchen frei erklärt sind:
im Regierungsbezirk Frankfurt a./O.:
Drossen, Kreis West-Sternberg;
im Regierungsbezirk Potsdam:
Strausberg, Kreis Ober-Barnim.
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