Tentral-Blatt
für das
Deutsche Rei
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. März 1879. OAs 10.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- probeweise Verwiegung von Zucker beim Ausgange mit
machung, betreffend Erlöschen der Rinderpest; — Verbot Anspruch auf Steuervergütung; — Abberufung eines
einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Aus- Stations Kontrolörs; — Befugniß eines Nebenzollamts
ländern aus dem Reichsgebtltt. Seitee 137 141
2 Münz= und Bank--Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 5. Marine und Schiffahrt: Abänderung des Tarifs für die
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank Schiffahrtsabgaben an der Sulina Mündung; — Beginn
140 einer Seeschiffer-Prüfung; — Ertheilung eines Flaggen-
3. Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe attestees 14344t2
von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000000.4 141 6. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 144
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend 1
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
—0
Bekanntmachung.
Nechdem sämmtliche durch die Seuche heimgesuchten Ortschaften des Regierungsbezirks Merseburg für seuchen-
frei erklärt worden sind und seit dem 8. v. Mts. ein neuer Fall des Auftretens der Seuche nicht vorge-
kommen ist, ist die Rinderpest nach §. 37 der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147)
im gesammten Reichsgebiete für erloschen zu erachten. "
Berlin, den 6. März 1879.
Der Reich kanzler.
In Vertretung:
Eck.
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