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Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Uebereinkommen in doppelter Aus-
fertigung unterzeichnet.
So geschehen zu Arnheim, den 22. März 1879.
Otto Henne, H. Colignon.
Kaiserlicher Ober-Postrath.
Vorstehendes Uebereinkommen ist von der deutschen Reichs-Postverwaltung und der Allgemeinen
Postwagen-Unternehmung van Gend & Loos zu Rotterdam genehmigt worden.
6. Eisen bahn-Wesen.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
Am 15. Mai d. IJ. wird die zur Oberschlesischen Eisenbahn gehörige, 17,0 km lange Bahnstrecke Gr. Streh-
litz-Tost — Fortsetzung der Bahnlinie Oppeln-Gr. Strehlitz — mit den Stationen Blottnitz und Tost
dem öffentlichen Verkehre übergeben werden.
Berlin, den 20. April 1879.
An 15. Mai d. J. wird die zur preußischen Ostbahn gehörige, 166/,06 km lange Bahnstrecke Posen-
Schneidemühl-Neustettin mit den Zwischenstationen Zlotnik, Wargowo, Obornik, Rogasen, Budsin,
Kolmar i/P., Gertraudenhütte, Lebehnke, Jastrow, Ratzebuhr und Lottin dem öffentlichen Verkehre über-
geben werden.
Berlin, den 21. April 1879.
In Vertretung:
Körte.
77. Marine und Schiffahrt.
Verzeichniß
der Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen.“
A. Kaiserliches Ober-Seeamt.
Bei dem auf Grund des §. 29 des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom
27. Juli 1877 (Reichs-Gesetzblatt Seite 549) errichteten Kaiserlichen Ober-Seeamt fungiren
*7) Vergl. Central-Blatt 1878 S. 149, 150.