Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Uebereinkommen in doppelter Aus- 
fertigung unterzeichnet. 
So geschehen zu Arnheim, den 22. März 1879. 
Otto Henne, H. Colignon. 
Kaiserlicher Ober-Postrath. 
Vorstehendes Uebereinkommen ist von der deutschen Reichs-Postverwaltung und der Allgemeinen 
Postwagen-Unternehmung van Gend & Loos zu Rotterdam genehmigt worden. 
  
6. Eisen bahn-Wesen. 
  
Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. Mai d. IJ. wird die zur Oberschlesischen Eisenbahn gehörige, 17,0 km lange Bahnstrecke Gr. Streh- 
litz-Tost — Fortsetzung der Bahnlinie Oppeln-Gr. Strehlitz — mit den Stationen Blottnitz und Tost 
dem öffentlichen Verkehre übergeben werden. 
Berlin, den 20. April 1879. 
  
An 15. Mai d. J. wird die zur preußischen Ostbahn gehörige, 166/,06 km lange Bahnstrecke Posen- 
Schneidemühl-Neustettin mit den Zwischenstationen Zlotnik, Wargowo, Obornik, Rogasen, Budsin, 
Kolmar i/P., Gertraudenhütte, Lebehnke, Jastrow, Ratzebuhr und Lottin dem öffentlichen Verkehre über- 
geben werden. 
Berlin, den 21. April 1879. 
In Vertretung: 
Körte. 
  
77. Marine und Schiffahrt. 
Verzeichniß 
der Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen.“ 
A. Kaiserliches Ober-Seeamt. 
Bei dem auf Grund des §. 29 des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 
27. Juli 1877 (Reichs-Gesetzblatt Seite 549) errichteten Kaiserlichen Ober-Seeamt fungiren 
  
*7) Vergl. Central-Blatt 1878 S. 149, 150.
	        
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