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3. Finanz-Wese n.
Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000 000 Mark.
Auf Grund der Bestimmung im g. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts—
Etats für das Etatsjahr 1879/80, vom 30. März d. Is. (Reichs-Gesetzblatt S. 19), habe ich angeordnet, daß
behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform unverzinsliche Schatzanweisungen
im Betrage von zwanzig Millionen Mark ausgegeben werden, nämlich:
Serie XIII. von 1879 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 12. April bis
12. August 1879,
Serie XIV. von 1879 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 26. April bis
26. August 1879,
Serie XV. von 1879 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 5. April bis
„ 5. September 1879,
Serie XVI. von 1879 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 12. April bis
12. September 1879.
Verlin, den 24. April 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.
A. Zoll= und Steuer-Wesen.
Bekanntmachung
zur Ausführung des Gesetzes vom 3. Juli 1878 (Reichs-Gesetzblatt S. 133), betreffend den
Spielkartenstempel.
Urer Bezugnahme auf Ziffer III. 6 der Bekanntmachung vom 2. November 1878 (Central-Blatt S. 614)
wird hierdurch Folgendes bestimmt:
Die von den Fabrikanten C. Goodall & Son in London unter der Bezeichnung Goodall's
Game of Ouaterne in sechs verschiedenen Ausgaben angefertigten Spielkarten sind auf den
nachstehend bezeichneten Blättern abzustempeln:
das Spiel Royal Cournt auf dem rothen Löwen,
-Dunch and Judyy; Frothen Hanswurst,
Zoologiececl.. vFrvrothben Löwen,
London Mixtue . --2 rothen Hanswurst,
Dogs, Cats and Rabbits - rothen Hund,
Monkeys, Owls and Snails " rothen Affen.
Berlin, den 24. April 1879.
"
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.