Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 1879. 21. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot 5. Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das 
ausländischer ot ẽ süuweisung r äuelindern Heimathwsen 363 
aus dem Reichsgebiet; — einen des Handbur ür 6. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Neckar- 
das Deutsche Reich .. di- Seite 355 gemünd-Neckarelz-Jagstfeld . ntr a„ 363 
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 7. Post= und Telegraphen-Wesen: Verst erngsgebühr für 
359 Packete mit Werthangabe nach Rußland; — Drucksachen 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker- und Bücher nach den Vereinigten Staaten von Amerika 
steuer, sowie . und Ausfuhr ler Apeil. zn S 364 
Erweiterung der Kontrolbezirke eines Reichsbevollmächtigten 
1nn eines Stations-Kontrolörs; — Befugniß einer Ste S. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flagsenattestes 
ee................ 60 
4. Handels= und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, betreffend 9. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 34644 
  
die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien 362 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
N achdem durch die Bekanntmachung der Königlich württembergischen Regierung des Neckar-Kreises vom 
26. April d. J. (Reichsanzeiger Nr. 99) 
· 1. die Nummern 20, 21, 23, 25 und 27 des ersten Jahrgangs der in San Francisco er- 
scheinenden periodischen Druckschrift „California-Arbeiter-Zeitung“, 
2. die Nummer 33 des ersten Jahrgangs, sowie die Nummern 1 und 6 des zweiten Jahr- 
gangs der in New-Vork erscheinenden periodischen Druckschrift „Wochenblatt der New-Vorker 
Volkszeitung“, 
3. die Nummer 110 des zweiten Jahrgangs der in Chicago erscheinenden periodischen Druck- 
schrift „Chicagoer Arbeiter-Zeitung“ 
verboten worden sind, wird auf Grund des §F. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen 
der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung der Blätter „California-Arbeiter- 
Zeitung“, „Wochenblatt der New-Vorker Volkszeitung“ und „Chicagoer Arbeiter-Zeitung“ im Reichsgebiete 
hierdurch verboten. 
Berlin, den 15. Mai 1879. 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
  
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