Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Mai 1879. 21.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot 5. Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das
ausländischer ot ẽ süuweisung r äuelindern Heimathwsen 363
aus dem Reichsgebiet; — einen des Handbur ür 6. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Neckar-
das Deutsche Reich .. di- Seite 355 gemünd-Neckarelz-Jagstfeld . ntr a„ 363
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank 7. Post= und Telegraphen-Wesen: Verst erngsgebühr für
359 Packete mit Werthangabe nach Rußland; — Drucksachen
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker- und Bücher nach den Vereinigten Staaten von Amerika
steuer, sowie . und Ausfuhr ler Apeil. zn S 364
Erweiterung der Kontrolbezirke eines Reichsbevollmächtigten
1nn eines Stations-Kontrolörs; — Befugniß einer Ste S. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flagsenattestes
ee................ 60
4. Handels= und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, betreffend 9. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 34644
die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien 362
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
N achdem durch die Bekanntmachung der Königlich württembergischen Regierung des Neckar-Kreises vom
26. April d. J. (Reichsanzeiger Nr. 99)
· 1. die Nummern 20, 21, 23, 25 und 27 des ersten Jahrgangs der in San Francisco er-
scheinenden periodischen Druckschrift „California-Arbeiter-Zeitung“,
2. die Nummer 33 des ersten Jahrgangs, sowie die Nummern 1 und 6 des zweiten Jahr-
gangs der in New-Vork erscheinenden periodischen Druckschrift „Wochenblatt der New-Vorker
Volkszeitung“,
3. die Nummer 110 des zweiten Jahrgangs der in Chicago erscheinenden periodischen Druck-
schrift „Chicagoer Arbeiter-Zeitung“
verboten worden sind, wird auf Grund des §F. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen
der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung der Blätter „California-Arbeiter-
Zeitung“, „Wochenblatt der New-Vorker Volkszeitung“ und „Chicagoer Arbeiter-Zeitung“ im Reichsgebiete
hierdurch verboten.
Berlin, den 15. Mai 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.
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