Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

— 412 — 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen 
1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Kreuschner zu Breslau an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Godduhn dem 
Königlich württembergischen Hauptamte zu Friedrichshafen und den Großherzoglich badischen 
Hauptämtern zu Konstanz, Singen und Stühlingen als Stations-Kontrolör, mit dem 
Wohnsitz in Konstanz, « 
2. der Königlich bayerische Revisionsbeamte Dolhopf zu Simbach an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Königlich bayerischen Zoll-Inspektors Groll in Saarbrücken 
den Königlich preußischen Hauptämtern zu Saarbrücken, Trier, Kreuznach, Koblenz und 
Neuwied, sowie dem Königlich Großherzoglichen Hauptzollamte zu Luxemburg als Stations- 
Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Trier, 
vom 1. Juni d. J. ab beigeordnet worden. 
  
8. Eisen bahn-Wesen. 
  
Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 24. d. Mts. früh wird der im Umbau begriffene Stadt-Bahnhof zu Hannover (am Ernst-August- 
Platze) wieder in Betrieb genommen und der gesammte Personen-, Eilgut= und Viehverkehr, letzterer mit 
einigen Ausnahmen, von dem jetzigen provisorischen Bahnhofe dahin zurückverlegt werden. 
Berlin;, den 18. Juni 1879. 
In Vertretung: 
Körte. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.