Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Für die Herstellung der angeordneten Einrichtungen kann von der Landesregierung mit Zustimmung 
des Reichs-Eisenbahn-Amts eine Befristung gewährt und in derselben Weise auch im übrigen eine Abweichung 
von einzelnen Bestimmungen zugelassen werden. 
Die der Vorschrift im §. 2 nicht entsprechende Breite und Bordhöhe vorhandener Wagen soll deren 
Fortgebrauch bis zum Umbau nicht hindern; ein solcher kann behufs Herstellung der vorgeschriebenen Breite 
und Bordhöhe nicht verlangt werden. 
Die von den Bundesregierungen oder Eisenbahnverwaltungen erlassenen Ausführungs-Bestimmungen 
sind dem Reichs-Eisenbahn-Amt mitzutheilen. 
Berlin, den 13. Juli 1879. 
Der Reichskanzler. 
v. Bismarck. 
  
Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Auf Grund der vom Bundesrath durch Beschluß vom 27. Juni d. Is. dem Reichs-Eisenbahn-Amt ertheilten 
Ermächtigung werden nachstehende Ausführungsvorschriften zu §. 50 Nr. 7 des Betriebs-Reglements für die 
Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 (Central-Blatt für das Deutsche Reich pro 1874 Nr. 21) 
erlassen: . 
1. Sofern sich der auf dem Frachtbriefformulare für die Beschreibung der Güter vorgesehene 
Raum wegen der Anzahl der zu derselben Sendung gehörigen und einzeln zu verzeichnenden 
Güter als unzureichend erweist, hat die Spezifikation auf dem für die Firma des Aus- 
stellers vorbehaltenen Theile der Rückseite des Frachtbriefes zu erfolgen. 
Dies geschieht nach Maßgabe der betreffenden Kolonnen des Frachtbriefes, jedoch 
ohne Vordruck derselben. 
2. Reicht hierzu im einzelnen Falle auch der bezeichnete Raum der Rückseite des Frachtbriefes 
nicht aus, so sind dem letzteren besondere, die Spezifikation enthaltende und von dem Ab- 
sender zu unterzeichnende Blätter im Formate des Frachtbriefes fest anzuheften, und ist auf 
diese Spezifikation im Frachtbriefe besonders hinzuweisen. 
3. In beiden Fällen sind in den vorgedruckten Kolonnen des Frachtbriefes wenigstens die 
summarischen Gewichte der Sendung unter Angabe der für die Tarifirung maßgebenden 
Bezeichnung der Transportgegenstände, somit eventuell unter Scheidung derselben nach den 
einzelnen Tarifklassen, anzugeben. 
4. Den unter Nr. 2 erwähnten Blättern ist ebenso wie dem Frachtbriefe selbst der Expeditions- 
stempel der Abgangsstation aufzudrücken. 
Berlin, den 14. Juli 1879. 
  
Am 16. d. Mts. wird die zwischen den Stationen Rentzschmühle und Plauen der sächsischen Staatsbahn 
errichtete Haltestelle Barthmühle für den Personenverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 14. Juli 1879. 
  
An 1. August d. J. wird die an der Berliner Ringbahn zwischen den Stationen Gesundbrunnen und 
Weißensee neueingerichtete Haltestelle „Schönhauser Allee“ für den Personenverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 16. Juli 1879. 
In Vertretung: 
Körte. 
 
	        
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