bei der Aufnahme von Anleihen zur Heilung seiner Finanzen
Verbindlichkeiten einzugehen, die seinen Kolonialbesitz belasteten,
oder zu seiner wirtschaftlichen Ausbeutung fremde Hilfe heran—
zuziehen. Aber auch bei mildester Auslegung kommt man nicht
darüber hinweg, daß der Windsorvertrag die Portugiesen ermunterte,
keine Belastung ihrer Kolonien vorzunehmen und daher
gegen den Grundgedanken des deutsch-englischen Abkommens verstieß.
Dieser Grundgedanke war doch, daß Portugal außerstande
sei, seine Kolonien aus eigener Kraft nutzbringend zu verwalten.
Wozu auch die sorgfältige Geheimhaltung des Windsorvertrags,
wenn er nichts weiter bedeutet hätte als die Wiederholung eines
längst bekannten gegenseitigen Versprechens oder die Neuschrift
eines alten vergilbten Papiers?
Bereits am 1. Januar 1899 wurde in der Thronrede zur Eröffnung
der Cortes erklärt, der Kolonialbesitz Portugals müsse in
vollständiger Umversehrtheit als geheiligtes Erbe der Nation erhalten
werden, und im Februar 1900 lehnte die Deputiertenkammer
einen Antrag auf Veräußerung von kolonialen Befitzungen
ab. Als Vorteil für Deutschland blieb nur übrig, daß
England durch das Geheimabkommen gehindert war, einseitig
wirtschaftliche und politische Ansprüche in den an deutsche Kolonien
in Afrika stoßenden Teilen des portugiesischen Kolonialbesitzes zu
erwerben.
Durch die Veröffentlichung einer privaten Denkschrift des ehemaligen
Botschafters in London, Fürsten Lichnowsky, und aus
einer Erwiderung des früheren Staatssekretärs von Jagow ist bekannt
geworden, daß aus längeren Verhandlungen zwischen Berlin
und London im Juli 1914 endlich zwei Abkommen zur endgültigen
Unterschrift fertig hervorgegangen waren, ein neues Abkommen
über eine schiedlich geregelte wirtschaftliche Durchdringung portugiesischer
Kolonien und ein Vertrag über die Vollendung der
Bagdadbahn. Namentlich in dem kleinasiatischen Vertragsentwurf
hatte England beträchtliche Zugeständnisse gemacht: Die Verlängerung
der Bahn von Bagdad bis Basra wurde gesichert, die
Schiffahrt auf dem Schatt el Arab bis zum Meere sollte einer
internationalen Kommission unterstellt, Deutschland an den Hafenbauten
in Basra beteiligt und das Lynchmonopol auf dem Tigris
50