Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

bei  der  Aufnahme  von  Anleihen  zur  Heilung  seiner  Finanzen
Verbindlichkeiten  einzugehen,  die  seinen  Kolonialbesitz  belasteten,
oder  zu  seiner  wirtschaftlichen  Ausbeutung  fremde  Hilfe  heran—
zuziehen.  Aber  auch  bei  mildester  Auslegung  kommt  man  nicht
darüber  hinweg,  daß  der  Windsorvertrag  die  Portugiesen  ermunterte,
  keine  Belastung  ihrer  Kolonien  vorzunehmen  und  daher
gegen  den  Grundgedanken  des  deutsch-englischen  Abkommens  verstieß.
  Dieser  Grundgedanke  war  doch,  daß  Portugal  außerstande
sei,  seine  Kolonien  aus  eigener  Kraft  nutzbringend  zu  verwalten.
Wozu  auch  die  sorgfältige  Geheimhaltung  des  Windsorvertrags,
wenn  er  nichts  weiter  bedeutet  hätte  als  die  Wiederholung  eines
längst  bekannten  gegenseitigen  Versprechens  oder  die  Neuschrift
eines  alten  vergilbten  Papiers?

Bereits  am  1.  Januar  1899  wurde  in  der  Thronrede  zur  Eröffnung
  der  Cortes  erklärt,  der  Kolonialbesitz  Portugals  müsse  in
vollständiger  Umversehrtheit  als  geheiligtes  Erbe  der  Nation  erhalten
  werden,  und  im  Februar  1900  lehnte  die  Deputiertenkammer
  einen  Antrag  auf  Veräußerung  von  kolonialen  Befitzungen
  ab.  Als  Vorteil  für  Deutschland  blieb  nur  übrig,  daß
England  durch  das  Geheimabkommen  gehindert  war,  einseitig
wirtschaftliche  und  politische  Ansprüche  in  den  an  deutsche  Kolonien
in  Afrika  stoßenden  Teilen  des  portugiesischen  Kolonialbesitzes  zu
erwerben.

Durch  die  Veröffentlichung  einer  privaten  Denkschrift  des  ehemaligen
  Botschafters  in  London,  Fürsten  Lichnowsky,  und  aus
einer  Erwiderung  des  früheren  Staatssekretärs  von  Jagow  ist  bekannt
  geworden,  daß  aus  längeren  Verhandlungen  zwischen  Berlin
und  London  im  Juli  1914  endlich  zwei  Abkommen  zur  endgültigen
Unterschrift  fertig  hervorgegangen  waren,  ein  neues  Abkommen
über  eine  schiedlich  geregelte  wirtschaftliche  Durchdringung  portugiesischer
  Kolonien  und  ein  Vertrag  über  die  Vollendung  der
Bagdadbahn.  Namentlich  in  dem  kleinasiatischen  Vertragsentwurf
hatte  England  beträchtliche  Zugeständnisse  gemacht:  Die  Verlängerung
  der  Bahn  von  Bagdad  bis  Basra  wurde  gesichert,  die
Schiffahrt  auf  dem  Schatt  el  Arab  bis  zum  Meere  sollte  einer
internationalen  Kommission  unterstellt,  Deutschland  an  den  Hafenbauten
  in  Basra  beteiligt  und  das  Lynchmonopol  auf  dem  Tigris

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