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Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 61), in Gemäßheit der vom
Bundesrath vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern
1. in Frankfurt a./O.
a) den Königlich preußischen Intendantur-Raih Weizmann hierselbst,
b) den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Walter in Frankfurt a./O.,
2. in Magdeburg
den Königlich preußischen Regierungsrath Flach daselbst,
3. in Breslau
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Schiffmann daselbst,
4. in Liegnitz
den Königlich preußischen Regierungsrath Bode daselbst,
5. in Hannover
den Königlich preußischen Regierungsrath Petersen daselbst,
6. in Schleswig
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Schrader in Kiel,
7. in Karlsruhe
den Königlich preußischen Intendantur-Assessor Servatius daselbst,
8. in Bremen
den Kaiserlichen Marine-Intendantur-Rath Berndt in Wilhelmshaven,
9. in Stuttgart
den Königlich württembergischen Ober-Tribunal-Direktor von Beyerle daselbst, letzteren
als Präsidenten,
für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Reichs= beziehungsweise Staatsämter zu ernennen.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichsanzeiger Nr. 15)7) erlassene Verbot der
vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit"
erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Der Rebell“ zur
Ausgabe gelangen.
Berlin, den 29. Juli 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
) Central--Blatt S. 60; vgl. auch S. 94, 160, 225, 246, 253, 274, 295, 321, 334, 343, 356, 373, 383, 390, 400,
414, 421, 445, 462, 485.