Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang.) r
Berlin, Freitag, den 15. August 1879.
## 33.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot
einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Aus-
ländern aus dem Reichsgebiete . Seite 511
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichs-Goldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank
514
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme
an Wechselstempelsteuer in den Monaten April bis Juli
1879; — Bekanntmachung zur Ausführung des Gesetzes,
betreffend den Spielkartenstempel; — Bundesrathsbeschluß,
betreffend die Verzollung von Wein in Weintheilungslägern;
— Befugnisse von Steuerstellen 515
4. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung neuer Bahrstreclen . 517
5. Marine und Schiffahrt: Abänderung des Tarifs für die
Schiffahrtsabgaben in Sulina; — Ertheilung eines JFlag
genattestee 518
6. Konsulat-Wesen: Emenmungen. 56i1l8
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Des durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J
(Reichsanzeiger Nr. 15)“) erlassene Verbot der
vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit"
erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Die Zulunft- zur
Ausgabe gelangen.
Berlin, den 12. August 1879.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Moeller.
*) Central-Blatt S. 60; vgl. auch S. 94, 160, 225, 246, 253, 274, 295, 321, 334, 343, 356, 373, 383, 399, 400,
414, 421, 445, 462, 485, 494, 503.