Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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III Formulare, welche sowohl zu Urschriften, als auch zu Abschriften von Zustellungsurkunden 
verwendbar sind, können durch die Postanstalten zum Preise von 5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden. 
Die Lieferung von Formularen an Gerichte, Gerichtsvollzieher und Gerichtsschreiber erfolgt unentgeltlich. 
2. Der S. 35 erhält folgende Fassung: 
Bestellung der Schreiben mit Zustellungsurkunde. 
I Auf die Bestellung von Schreiben mit Zustellungsurkunde finden die Bestimmungen in den 
§#§. 165—174 und 178 der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 mit der 
Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Gerichtsvollziehers der bestellende Bote der Postanstalt tritt. 
II In Betreff der Bestellung von Schreiben mit Zustellungsurkunde, welche von deutschen Gerichten, 
Gerichtsvollziehern, Gerichtsschreibern, Reichs= oder Staatsbehörden ausgehen, bewendet es bei den hierüber 
bestehenden besonderen Bestimmungen. 
III Die Porto= bz. sonstigen Beträge für ein Schreiben mit Zustellungsurkunde müssen sämmtlich 
entweder vom Absender oder vom Empfänger entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, 
so zahlt er bei der Einlieferung des Schreibens zunächst nur das Porto für die Beförderung des Schreibens 
nach dem Bestimmungsorte, die anderen Beträge werden erst auf Grund der vollzogen zurückkommenden- 
Zustellungsurkunde von ihm eingezogen. Im übrigen bleibt der Absender für alle Beträge haftbar, welche 
bei der Bestellung der Sendung vom Empfänger nicht erhoben werden können. Falls jedoch die Zustellung 
nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Be- 
stimmungsorte und bz. die Einschreibgebühr zum Ansatz. 
Berlin, den 24. August 1879. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Stephan. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
  
Fraggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen Vize-Konsulat zu Coronel am 17. Mai d. J. der im Jahre 1859 erbauten, 
bisher unter der Flagge von Nicaragua gefahrenen Bark „Telegraphe" von 45045 Tonnen 
Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des 
deutschen Neichsangehörigen Hinrich Nicolaus Hagen zu Coronel, welcher Hamburg zum 
Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
2. vom Kaiserlichen Konsulat zu Dundee am 11. d. M. dem daselbst neu erbauten, mit einer 
Maschine von 90 nominellen Pferdekräften versehenen eisernen Dampfschiff „Carlos“ von 
535,6 Register-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche 
Eigenthum der Handelsgesellschaft A. C. de Freitas & Co. zu Hamburg, welche Hamburg 
zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
3. vom Kaiserlichen Konsulat zu Newcastle on Tyne am 14. d. M. der im Jahre 1841 in 
Blyth erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Brigg „Susannah" von 
189,94 Register-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche 
Eigenthum von August Holm und Hans Molzen zu Fleusburg, welche Flensburg zum 
Heimathshafen des Schiffes gewählt haben. 
  
d Flensburg wird am 8. und in Altona am 15. k. M. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen 
werden. 
 
	        
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