Tentral-Blatt
für das
Deutsche
Herausgegeben
“
—
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 24. Oktober 1879. G43.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot
2.
3.
ausländischer Druckschriften; — Ausweisung von Aus-
ländern aus dem Reichsgebitte.... Seite 629
Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe
von Schatzanweisungen im Betrage von 15000000 K 632
Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichs-Goldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank;
— Status der deutschen Notenbanken Ende September
1879; — Statistik der deutschen Banknoten Ende Sep-
tember 187909. 633
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Befugnisse von Steuerstellen
638
5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken 638
6. Marine und Schiffahrt: Abänderung des Verzeichnisses
der Strandbehörden; — Erscheinen des Handbuchs für
die deutsche Handelsmarine für 187090 639
7. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Entlassung 440
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Noachdem durch die Bekanntmachungen des Königlich preußischen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 3. und
10. d. M. (Reichsanzeiger Nr. 232 und 238) die Probenummer sowie die Nummer 1 der im Verlage von
A. Herter zu Riesbach-Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift „Der Sozialdemokrat“ verboten worden
sind, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Der Sozialdemokrat“ im Reichsgebiete hierdurch
verboten.
Berlin, den 18. Oktober 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
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