Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

Anlage A. 
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— 788 — 
I. Unter den Gewerben, welchen die Steuerfreiheit des verwendeten Branntweins gewährt werden 
kann, sind die hauptsächlichsten: ' 
1. die Lack= und Politurfabrikation; 
2. die Gewerbe, welche spirituöse Auflösungen verwenden, insbesondere: 
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die Hutmacherei, 
die Holz verarbeitenden Gewerbe, als Tischlerei, Pianofortefabrikation, Drechslerei, 
Stockfabrikation u. dergl., 
die Goldleisten= und Rahmenfabrikation, 
die Fischbeinfabrikation, 
die Korbmacherei, 
die Leder verarbeitenden Gewerbe, 
die Buchbinderei; 
die Zuckerfabrikation; 
die Färberei und chemische Wäscherei; 
die Theerfarben= (Anilin-, Naphtalin= und dergl. Farben-) Fabrikation; 
die Fabrikation von Farblacken für Tapeten; 
. die Zündhütchenfabrikation; 
die Weberei; 
die Mineralölfabrikation; 
die Fabrikation der nachfolgenden Chemikalien: 
a) des Chloroforms, 
b) des Jodoforms, 
C) des Chloralhydrats, 
d) des Aethers (Schwefeläthers), 
e) des Kollodiums, v 
f) der essigsauren Salze, als des Bleizuckers, essigsauren Kalks, essigsauren Natrons, 
essigsauren Zinks, essigsauren Baryts, der essigsauren Thonerde u. s. w.; 
8) des Hoffmannsgeistes, 
h) der sämmtlichen Alkaloide, 
i) der Salicylsäure, 
k) der salicylsauren Salze, 
I!) des Tannins, 
m) der als Arzneimittel dienenden Extraktivstoffe, wie Jalappenharz, Skammonium u. dergl.; 
11. die Fabrikation von Essig und von Bleiweiß. 
II. Zu den Gewerben, welchen die steuerfreie Verwendung des Branntweins nicht gewährt werden 
darf, gehören hauptsächlich: 
1. die Fabrikation von Seifen; 
2. die Fabrikation von Parfümerien; 
3. die Branntwein-Rektifikation; 
4. die Fabrikation von Likören; 
5. die Fabrikation anderer versetzter Branntweine, als: 
a) der zusammengesetzten Aether, z. B. des Essigäthers, Ameisenäthers, Butteräthers 
Rumäthers, Salpeteräthers, Salzäthers, 
b) der Fruchtäther, z. B. des Ananas-, Aepfel-, Birnen-, Erdbeeren-, Himbeerenäthers, 
I) der Essenzen, z. B. der Arrac-, Cognac-, Rumessenz; 
6. die Fabrikation der Tinkturen und spirituösen Extrakte. 
 
	        
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