Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Anlage E 3. 
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Kontobuch 
dels Kaufmannss ... . . . . . . . . ... zu .. . .. . . . . . . . . . . ... 
über 
  
Dieses Buch enthält .. . . Blätter, welche Das Buch iiiit 
mit einer von dem Unterzeichneten angesiegellltlttan 
Schnur durchzogen ind. aufzubewahren. 
..... den 
N. N. (O. St. Kontrolör). 
Anleitung. 
1. Das Kontobuch nach diesem Muster ist von Denjenigen zu führen, welchen der Kleinhandel 
mit methylirtem Branntwein gestattet worden ist. 
2. Die von Gewerbtreibenden über die gekauften Mengen methylirten Branntweins ausgehändigten 
Kupons sind mittelst Aufklebens in einem Buche zu sammeln (Kupon-Sammelbuch), auf welches in 
Spalte 12 und 13 zu den bezüglichen Einträgen der Spalten 6 bis 11 zu verweisen ist. 
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