Object: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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richte noch nicht behandelte Kapitel aus der Technologie unter besonderer Berücksichtigung der 
heimischen Industrie. 
Unterprima, 3 Stunden. 
Naturkunde, 2 Stunden. Dynamische und historische Geologie unter besonderer 
Berücksichtigung der einschlägigen Hypothesen und der Lebewelt. Zusammenfassung und 
Ergänzung des biologischen Stoffes früherer Stufen zu einem abgeschlossenen Bilde der 
Beziehungen der Tiere und Pflanzen zu ihrer Umgebung und zueinander. 
Chemie, 1 Stunde. Ergänzende und systematisch zusammenfassende Behandlung der 
Schwermetalle. Thermochemie. Periodisches System. Kritischer Rückblick auf die bisher 
behandelten Gesetzmäßigkeiten. Technologie wie in lI#. 
Oberprima, 3 Stunden. 
Naturkunde, 2 bis 1 Stunde. Lebenserscheinungen der einzelligen Pflanzen und Tiere. 
Ihre Beziehungen zum Haushalte der Natur und insbesondere zum Menschen. Anatomie 
und Physiologie des Menschen. übersicht über das Sinnesleben der Menschen, Tiere, Pflanzen. 
Entwickelung der Begriffe Reiz, Reflex, Instinkt und Intelligenz. 
Chemie, 1 bis 2 Stunden. Organische Chemie. Die wichtigsten Kohlenstoffverbindungen 
mit kettenförmiger und ringförmiger Anordnung der Kohlenstoffatome unter Bevorzugung der 
physiologisch bedeutungsoollen. Würdigung des Wertes stereochemischer Hypothesen bez. des 
Verständnisses der Struktur und der Entdeckung von Verbindungen. Technologie wie in IIa. 
8 26. 1. Der naturbeschreibende Unterricht, dessen Hauptaufgabe es ist, die Lernenden Bemerkungen. 
zur scharfen und denkenden Beobachtung von Naturerscheinungen anzuleiten, hat nicht nur 
regelmäßig auf der untersten Stufe, sondern auch weiterhin, soviel als möglich, von beobachteten 
Einzeldingen und Einzelvorgängen auszugehen und von da aus zur Einordnung in größere 
Gruppen und zur Erklärung fortzuschreiten. 
2. Bei der Besprechung naturwissenschaftlicher Stoffe ist stets auf Schärfe und Bestimmt— 
heit des Ausdrucks zu halten, dagegen sind wissenschaftliche Kunstausdrücke nur insoweit ein- 
zuführen, als es unbedingt geboten erscheint. Auf den Umfang des Wissens ist in allen 
naturbeschreibenden Fächern weniger Gewicht zu legen als darauf, daß das Wesentliche genau 
beobachtet und scharf aufgefaßt worden ist, wobei die häufige Übung der Schüler in der 
Wiedergabe des Beobachteten und Besprochenen durch einfache, schematische Zeichnungen die 
besten Dienste leisten wird. 
3. Wünschenswert ist, daß die Schüler nicht nur die Sammlungen der Schule allmählich 
genau kennen lernen, sondern auch zum Beobachten und Sammeln in der nächsten Umgebung 
angehalten und daß dann und wann naturkundliche Ausflüge mit ihnen vorgenommen werden. 
4. Von Anfang an ist der naturkundliche Unterricht nach biologischen Gesichtspunkten 
zu erteilen. Dabei ist mit Beharrlichkeit der Unterschied zwischen Hypothesen und Tatsachen 
1906. 16
	        
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