Object: Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

— 632 — 
  
Nummer 
des zur Zeit des 
Vertrags- 
abschlusses 
giltigen belgischen 
Zolltarifs 
                                           Benennung der Gegenstände 
  
  
  
                                                                                                                              Eingangszoll 
                                                                                                                         Maßstab Betrag 
                                                                                                                                        Fr. 
  
Noch: aus 54 
  
Beschläge, Verzierungen oder Verschlußteile aus Metall, 
andere als aus Gold oder Silber, für Albums, 
Täschchen, Schmuckkästen, Notizbücher, Bucheinbände, 
Zigarrentaschen, Visitenkartentaschen, Geldbörsen usw. 
Asbest in Form von Pappe, Filz, Scheiben und Platten, 
sowie geflochtene Seile und Gewebe aus Asbest, auch 
in Verbindung mit Kautschuk, Baumwolle oder Aus- 
rüstungen aus Metall (Maschinenpackungen). 
Spulen aller Art zum Aufwinden von Nähgarn für 
den Einzelverkauf. 
Schnallen aus Kupfer, Chrysochalk und verzinntem 
oder lackiertem Eisen, sowie Doppelknöpfe und andere 
kleine Zubehörteile aus verzinntem oder lackiertem 
Eisen zur Anfertigung von Tornistern, Tornisterriemen, 
Gürteln usw. für militärische Ausrüstung. 
Knöpfe aus Papiermaché für die Schuhmacherei. 
Druckknöpfe für Verfertigung von Handschuhen, Geld- 
börsen usw. 
Gestelle aus Eisen= oder Messingdraht für Hüte, 
Mützen usw. 
Dachpappe und Asphaltfilz. 
Zellhorn in Platten oder Stäben. 
Kettchen, Herzchen und Kreuze aus Stahl, Kupfer, 
Neusilber, Holz oder Perlmutter sowie Perlen aus 
Stahl, Perlmutter oder Glas (einschließlich der Glas- 
flüsse) für Rosenkränze, Halsketten oder andere 
Schmuckgegenstände. 
  
 
	        
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