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Muster 5
(zu 8. 12).
Benachrichtigung.
Dem Tabackpflanzer Herrn Georg Huber zu Dambach wird unter Bezugnahme auf §. 7 des Gesetzes, betreffend die
Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) der nachstehende Auszug aus dem Register
über die Revision der in der Gemarkung Dambach mit Taback bepflanzten Grundstücke unter dem Bemerken mitgetheilt,
daß er gegen die danach erfolgte Festsetzung der von ihm nach 8. 6 des gedachten Gesetzes zu vertretenden Tabackmenge
bei der Steuerbehörde Einspruch erheben kann.
Der Einspruch hat den Betrag der verlangten Ermäßigung genau zu bezeichnen und muß der unterzeichneten
Steuerhebestelle innerhalb einer präklusivischen Frist von drei Tagen nach dem Empfang dieser Benachrichtigung schrift-
lich zugestellt werden.
Schedt, den 14. August 1800.
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Kömopleches Steueramt.
Küsell.
Auszug
aus dem Revisionsregister der Gemeinde Dambach für das Erntejahr 1860.
Der von dem Tabackpflanzer
angemeldeten Grundstücke
Festsetzung der mindestens zur Ver-
wiegung zu stellenden Tabackmenge
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Prüfung
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1. 2. 3. 4. 5. 6.
1.4 Wege nach Schwedt 368 17 115 500 –
2. IUIn der 7)•9 5387 16 060 –