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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. Juni d. J. beschlossen, die Tara für Fleischextrakt (Nr. 258 1
des Zolltarifs) in Fässern und Kisten von 16 Prozent auf 24 Prozent des Bruttogewichts zu erhöhen.
Der Bundesrath hat der Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhofe zu Altona die Befugniß zur Abfertigung
der unter die Nr. 2c 1—3 und 22 a und b des Zolltarifs fallenden Waaren zu anderen als den höchsten
Zollsätzen verliehen.“)
Den Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Neumühlen im Hauptamtsbezirke Kiel ist die Befugniß
beigelegt worden, Begleitscheine I. in Bezug auf die einem nicht höheren Zoll als 60 M für 100 kg unter-
liegenden Gegenstände ohne Beschränkung des Zollwerthes zu erledigen, sowie Begleitscheine I. über Gegen-
stände der Nr. 9 und Nr. 25 q 2 des Zolltarifs ohne Beschränkung auszufertigen.
Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Halbstadt im Hauptamtsbezirke Liebau ist die Befugniß zur
Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden.
Im Bezirke des Königlich preußischen Hauptzollamtes Malmedy ist
1. den Nebenzollämtern II. zu Maldingen, Necht, Warschbrück und Rothwasser unbeschränkte
Abfertigungsbefugniß für Getreide und Mehl der Position 25 q 2 des Zolltarifs;
2. den Nebenzollämtern II. zu Maldingen, Recht und Rothwasser die Befugniß zur Abfer-
tigung von Branntwein, Wein in Flaschen und rohem Kaffee in Mengen bis zu 100 kg;
3. dem Nebenzollamte II. zu Rothwasser die Befugniß zur Abfertigung von Alaun, Chlorkalk,
zubereitetem Fleisch, Kochsalz und Petroleum in Mengen, welche für die ganze Waarenladung
einem Eingangszoll bis zu 200 M unterliegen,
beigelegt worden.
In Freising, Hauptzollamts-Bezirkes München, ist eine mit der Königlich bayerischen Aufschlag-Einnehmerei
dortselbst verbundene Uebergangsstelle errichtet und derselben die Befugniß zur Ausstellung von Uebergangs-
scheinen über Bier ertheilt worden.
Infolge der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Murrhardt — Gaildorf sind an den Stationen Fornsbach
und Fichtenberg im Königreich Württemberg zur Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen
Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer oder Uebergangesteuer
unterliegen, Grenzsteuerämter errichtet worden.
Der Herzoglich sächsischen Amts-Einnahme zu Königsberg wird mit dem 1. Juli d. J. die Befugniß zur Er-
ledigung von Uebergangescheinen über Branntwein beigelegt. Die für das Herzogliche Amt Königsberg
bestimmten Branntweinsendungen, welche von Orten außerhalb Bayerns dahin eingeführt werden, sind von
W Zeitpunke ab zur Erledigung der betreffenden Uebergangsscheine der gedachten Amts-Einnahme vor-
zuführen.
*) Vergl. Central-Blatt 1879 S. 829.
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