Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                       — 696 — 
                                       4. Statistik. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. Mai d. J. wegen Vermehrung der zur Entrichtung der 
statistischen Gebühr dienenden Stempelmarken beschlossen, 
daß außer den laut §. 17 der Bekanntmachung vom 20. November v. J., betreffend die Statistik 
des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, (Central-Blatt S. 676) zum 
Verkauf gestellten Stempelmarken für Werthbeträge von 5, 10, 20 und 50 Pfennig, weitere 
Stempelmarken über Werthbeträge von 1, 2, 4, 5 und 10 Mark anzufertigen seien. 
Diese weiteren Stempelmarken werden vom 1. November d. J. ab bei den Postanstalten zum Preise 
des Stempelbetrags zum Verkauf gestellt werden. 
  
                                5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Wehlau im Hauptamtsbezirke Friedland ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für das Privattransitlager der Aktiengesellschaft für Mühlen- 
betrieb zu Pinnau bei Wehlau eingehende Getreide und die Ausfertigung von Begleitscheinen I über die von 
diesem Lager ausgehenden Mühlenfabrikate beigelegt worden. 
  
Der Großheroglich badischen Steuer-Einnehmerei Schenkenzell im Bezirke des Hauptsteueramts Lahr ist 
die Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von Uebergangsscheinen für Branntwein sowie zur Ausstellung 
von Uebergangsscheinen für Wein und Bier beigelegt worden. 
  
                                         6. Justiz-Wesen. 
                                           Berichtigung. 
In dem S. 604—664 veröffentlichten Verzeichniß der Behörden, an welche nach der vom Bundesrath be- 
schlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Kosten zu richten ist, ist in den Zeilen, welche die 
Amtsgerichte Saalfeld in S.-M. (S. 650), Schalkau (S. 650) und Sonneberg (S. 654) betreffen, statt 
„Orts-Einnahme" zu lesen: Amts-Einnahme. 
  
                                    7. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                      Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. d. M. wird die der Königlichen Eisenbahn-Direktion hierselbst unterstellte, 29,34 km lange Bahn- 
strecke Dittersbach — Neurode — Fortsetzung der Bahnstrecke Neurode—Glatz — mit den Zpwischen- 
stationen Charlottenbrunn, Wüstegiersdorf, Ober-Wüstegiersdorf und Königswalde dem öffentlichen Verkehr 
übergeben werden. In Dittersbach findet Anschluß an die Schlesische Gebirgsbahn statt. 
Berlin, den 8. Oktober 1880. 
 
	        
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