Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                          — 783 — 
                                4. Marine und Schiffahrt. 
Das zweite Heft des zweiten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des 
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in 
Hamburg erschienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2,10 M für das Exemplar 
zu beziehen. 
Eine Preisermäßigung, welche den Reichs= und Staatsbehörden für die bisher erschienenen Hefte 
des Werkes bei direktem Bezuge gewährt worden ist, findet für das vorliegende Heft und für die später 
erscheinenden Hefte nicht mehr statt. 
Berlin, den 13. Dezember 1880. Der Reichskanzler. 
                                    In Vertretung: Eck. 
  
                                      5. Konsulat-Wesen. 
  
Der Kaiserliche Vize-Konsul in Ponce, Bernhard Eckelmann, ist gestorben. 
  
Das Kaiserliche Konsulat in Guatemaloa ist eingezogen. 
— —— — — — — — — — 
Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden 
dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Stettin ernannten Herrn George 
F. Lincoln 
und 
dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Aachen ernannten bisherigen ameri- 
kanischen Handelsagenten James F. Du Bois daselbst. 
  
                                    6. Zoll= und Steuer-Wesen. 
—— — — — 
Das Königlich preußische Nebenzollamt J. Klasse zu Preußisch Oderberg im Hauptamtsbezirke Ratibor ist 
in ein solches II. Klasse und das Nebenzollamt II. Klasse zu Hultschin im nämlichen Hauptamtsbezirke in 
ein solches I. Klasse umgewandelt worden. 
  
An Stelle des bei Stetten im Großherzogthum Baden befindlichen Anmeldepostens wird dort zum 
1. Januar 1881 ein Nebenzollamt I. errichtet werden. 
  
Den Herzoglich braunschweig-lüneburgischen Hauptsteueramt in Braunschweig ist neben der Befugniß zur 
Erhebung der Stempelabgabe etc. für die vom Auslande in das Bundesgebiet eingehenden Spielkarten= 
auch die Befugniß zur Erhebung der Stempelabgabe sowie zur Abstempelung bezüglich der im Bundesgebiet 
gefertigten Spielkarten beigelegt worden. 4 
  
*) Vergl. das Verzeichniß Central-Blatt S. 669. 
 
	        
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