Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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Alkoholometer und Thermometer. 
A. B. 0. D. 
für die für die Prüfung je für die Prüfung je für die Er- 
Ai einer Stelle der einer Stelle der Al-mittelung 
ichung Thermometerskale koholometerskale des Gewichts 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
4 ——.—.— “4 4 —— 
Gewöhnliche Thermo-Alkoholometer 1.— — 5 — 10 — 10 
Normal-Thermo-Alkoholometer 2 — — 10 — 25 — 10 
Die in jedem Falle zu erhebenden Gebühren berechnen sich nach Maßgabe der wirklich ausgeführten 
Prüfungsarbeiten. 
Für die Aichung eines Instruments, welche die Prüfung der Alkoholometer= und der Thermometer= 
skale an je 5 Stellen, die Ermittelung des Gewichts und die Stempelung umfaßt, sind lediglich die Sätze 
der Kolumne A zu erheben. Wenn jedoch die Prüfung auf mehr als 5 Stellen einer Skale hat ausgedehnt 
werden müssen, tritt für jede zusätzliche Prüfung eine Zuschlagsgebühr zu A hinzu, welche nach Kolumne B 
bezw. C zu berechnen ist. 
Sobald der Prüfung des Instruments eine Stempelung desselben nicht folgt, sind ausschließlich die 
Sätze der Kolumne B, C und D in Ansatz zu bringen. 
Für Verabfolgung einer gestempelten Reduktionstabelle sind 15 3 zu berechnen. 
Uebergangsbestimmungen. 
Bei der gesonderten Vorlage von Thermometern und Alkoholometern sind zu berechnen für die 
Aichung eines 
gewöhnlichen Alkoholometers O0# 
Thermometers für gewöhnliche etehalomete 0,50 - 
Normal-Alkoholometers .. 1,50 - 
Thermometers für Normal-Alkoholometer .. - 
Für bloße Prüfung ohne Stempelung oder zusätzliche Prüfungen, seih-e für Gewichtsermittelungen 
treten die oben in den Kolumnen B, C, D enthaltenen Sätze ein. 
Berlin, den 3. Dezember 1880. 
Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. 
Foerster. 
  
10. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Uebereinkommen 
zwischen 
Deutschland und Luxemburg 
betreffend 
die Einziehung von Quittungen, Rechnungen, Anweisungen, Wechseln u. s. w. mittels 
Postauftrags. 
  
Die Unterzeichneten: 
für Deutschland, der Staatssekretär des Reichs-Postamts, Dr. Stephan, 
für Luxemburg, der Staatsminister, Präsident der Regierung, Baron von Blochhausen,
	        
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