Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Januar 1881. SW1.
Inhalt: 1. Haudels= und Gewerbe-Wesen: Hinausschiebung 4. Justiz-Wesen: Aenderung im Verzeichniß der zur Ein-
der Zicemt der Kündigung des deutsch- ialienischen ziehung von Gerichtskosten bestimmten Stellen 2
Handels= und Schiffahrtsvertras eite 1 „ k„
2. Maaß= und Gewichts-Wesen: Berichtigung zum elften Ma 5. * rbeen Einziehung eines Konsulats; Ere
trage zur Aichordnggagaga *i’--
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen im Bestandr 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
und in den Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen 2 Reichögeben
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Die von der Königlich italienischen Regierung angebrachte Kündigung des Handelsvertrags zwischen dem
Zollverein und Italien vom 31. Dezember 1865 und der Schiffahrts-Konvention vom 14. Oktober 1867 wird
nach einem mit der Königlich italienischen Regierung neuerdings getroffenen Abkommen erst mit dem 1. Juli
1881 in Wirksamkeit treten)
Berlin, den 29. Dezember 1880. Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Boetticher.
2. Maaß= und Gewichts-Wesen.
Berichtigung.
In dem elften Nachtrage zur Aichordnung vom 6. September 1880 (Central-Blatt für das
Deutsche Reich S. 704 ff.) unter II. Vorschriften für die Aichung der Meßwerkzeuge zur Be-
stimmung des Stärkegrades weingeistiger Flüssigkeiten, §. 6, I. Nr. 5, ist statt der Worte:
*) Vgl. Central-Blatt 1876 S. 340; 1879 S. 850.