Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des ZInnern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. Mai 1881. R 21. 
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Zollerleichterung 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten aus ausländischem Reichsgebiete. ....... 180 
Getreide; — Zollabfertigung von Holzflößen mit ein- 4. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen der Post= und 
gebundenen Faßstäben; — Befugniß einer Zollstelle; — Telegraphen-, sowie der Reichs-Eisenbahn-Verwaltung und 
Ableben eines Stations-Kontrolörs. . . Seite 179 der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Monat April 
2. Konsulat-Wesen: Ernenng 180 18888880. . 181 
  
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 14. Mai d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß an Stelle der 
im §. 11 Absatz 1 der Bestimmungen vom 13. Mai 1880 — Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 300 — 
festgesetzten Mahlausbeute bei Weizen für 75 Kilogramm, bei Roggen für 65 Kilogramm in das Ausland 
ausgeführten oder zu einer öffentlichen oder Privatniederlage gebrachten, aus ausländischem Getreide her- 
gestellten gebeutelten Mehls 100 Kilogramm Getreide zollfrei abzuschreiben sind. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Mai d. IJ. beschlossen, zu genehmigen, daß mit Bewilli- 
gung der obersten Landesfinanzbehörde die Abfertigung von Flößen mit eingebundenen Faßstäben auf Begleit- 
schein I, vorausgesetzt, daß die Flöße mit Begleitpapieren versehen sind, aus denen sowohl die Gesammt- 
Stückzahl der zu einer Traft gehörigen Stäbe, als auch die Stückzahl jeder darin vorkommenden handels- 
üblichen Sorte zu ersehen ist, und gegen deren Glaubwürdigkeit keine Zweifel bestehen, auf Grund der An- 
gaben in der Eingangsdeklaration erfolgen, und daß, vorbehaltlich der speziellen Revision am Bestimmungsorte, 
die Revision beim Eingange auf die Feststellung der Zahl der Floßtheile, sowie der Gattung des Holzes be- 
schränkt werden darf. - 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Mai d. J. beschlossen, dem Königlich preußischen Haupt- 
zollamt zu Mittelwalde i. Schl. die Ermächtigung zur Abfertigung von Baumwollengarn der Num- 
mern 26 1, 2, 3 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen d ieser Tarifpositionen zu ertheilen. 
  
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