Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des ZInnern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. Mai 1881. R 21.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Zollerleichterung 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten aus ausländischem Reichsgebiete. ....... 180
Getreide; — Zollabfertigung von Holzflößen mit ein- 4. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen der Post= und
gebundenen Faßstäben; — Befugniß einer Zollstelle; — Telegraphen-, sowie der Reichs-Eisenbahn-Verwaltung und
Ableben eines Stations-Kontrolörs. . . Seite 179 der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Monat April
2. Konsulat-Wesen: Ernenng 180 18888880. . 181
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 14. Mai d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß an Stelle der
im §. 11 Absatz 1 der Bestimmungen vom 13. Mai 1880 — Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 300 —
festgesetzten Mahlausbeute bei Weizen für 75 Kilogramm, bei Roggen für 65 Kilogramm in das Ausland
ausgeführten oder zu einer öffentlichen oder Privatniederlage gebrachten, aus ausländischem Getreide her-
gestellten gebeutelten Mehls 100 Kilogramm Getreide zollfrei abzuschreiben sind.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Mai d. IJ. beschlossen, zu genehmigen, daß mit Bewilli-
gung der obersten Landesfinanzbehörde die Abfertigung von Flößen mit eingebundenen Faßstäben auf Begleit-
schein I, vorausgesetzt, daß die Flöße mit Begleitpapieren versehen sind, aus denen sowohl die Gesammt-
Stückzahl der zu einer Traft gehörigen Stäbe, als auch die Stückzahl jeder darin vorkommenden handels-
üblichen Sorte zu ersehen ist, und gegen deren Glaubwürdigkeit keine Zweifel bestehen, auf Grund der An-
gaben in der Eingangsdeklaration erfolgen, und daß, vorbehaltlich der speziellen Revision am Bestimmungsorte,
die Revision beim Eingange auf die Feststellung der Zahl der Floßtheile, sowie der Gattung des Holzes be-
schränkt werden darf. -
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. Mai d. J. beschlossen, dem Königlich preußischen Haupt-
zollamt zu Mittelwalde i. Schl. die Ermächtigung zur Abfertigung von Baumwollengarn der Num-
mern 26 1, 2, 3 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen d ieser Tarifpositionen zu ertheilen.
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