Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

  
  
I. Rückvergütungen für aus- 
geführten Branntwein. 
280 
  
  
B. 
II. Rückvergütungen für in 
Niederlagen gebrachten Brannt- 
  
Besondere Nachweisung der gewährten 
III. 
Rückvergütungen 
  
  
  
wein. 
A. Zahl der für das Kalenderjahr, in welchem 
das Statistikjahr beginnt, ertheilten 
3. Geldbetrag 3. Geldbetrag 8 
2. i- 
1. Zahl 2. Menge der 1. Zahl 2. Menge der 1. Zusage- reccht 3. Erlaubniß. 4. Genehmi- 
scheine zungsscheine scheine ungen 
der des geleisteten der des geleisteten an gung 
an Gewerb= an zum 
n„ Z„ Rück- Z„ Rück- „ Gewerb— » « 
EmpfangerBranntwems IEmpfängerBranntwems treibende. treibende Händler. Kleinhandel. 
vergütungen vergütungenG. 9 des C. u des (5. 14 des (§. 16 des 
Regul.) Negu .) Regul.) Regul.) 
Hektoliter Hektoliter 
zu 100 Prozent zu 100 Prozent 
nach Tralles. Mark. nach Tralles. Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkung. Die Angaben bezüglich des ausgeführten Liqueurs unter der Linie. 
  
  
 
	        
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