Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

— 313 — 
— — 
Muster 2. 
Aumeldungs-Register 
des 
Amts zu 
über 
die zu versteuernden bezw. mit dem Reichsstempel zu bedruckenden Werthpapiere 2c. 
  
für 
das te Quartal des Etatsjahres 18 
Dieses Register enthält . Blätter, welche Geführt von 
von einer mit dem Siegel des Unterzeichneten 
belegten Schnur durchzogen sind. Name: 
ten 
den 16 Karakter: 
Name: 
Karakter: 
  
Vorschriften für den Gebrauch. 
1. Dieses Register umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahres und ist am Schlusse der ersten 3 Quartale des Etatsjahres gleich- 
zeitig mit dem Hebe-Register, für das 4. Quartal jedoch am 31. März abzuschließen. Die Eintragungen erfolgen das ganze 
Vierteljahr hindurch unter fortlaufender Nummer. 
2. Alle bei dem Schlusse des Registers noch nicht erledigte Anmeldungen sind unter Beibehaltung der Nummern, welche sie im 
alten Register erhalten haben, in das Anmeldungs-Register für das folgende Quartal zu Mertragen. Die Richtigkeit der 
Uebertragung hat der Revisor (Kurator) der Steuerstelle zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung voraus- 
zusehen, daß die Abstempelung der dazu gehörigen Werthpapiere 2c. bis zum Abschlusse des Registers nicht beendet werden 
kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Uebertragung der Anmeldung in das Anmeldungs-Register für das folgende 
Quartal sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 5 des alten Registers der Hinweis auf die Eintragung im 
Register für das folgende Quartal. 
3. Die Spalten 6 und 13 des Registers sind fortlaufend zu summiren. 
. Nach dem Abschlusse wird das Anmeldungs-Register mit dem Hebe-Register an die Direktivbehörde zur Revision eingesandt. 
Als Beläge gehören zu demselben alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichs-Stempelabgabe nicht erhoben ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.