— 313 —
— —
Muster 2.
Aumeldungs-Register
des
Amts zu
über
die zu versteuernden bezw. mit dem Reichsstempel zu bedruckenden Werthpapiere 2c.
für
das te Quartal des Etatsjahres 18
Dieses Register enthält . Blätter, welche Geführt von
von einer mit dem Siegel des Unterzeichneten
belegten Schnur durchzogen sind. Name:
ten
den 16 Karakter:
Name:
Karakter:
Vorschriften für den Gebrauch.
1. Dieses Register umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahres und ist am Schlusse der ersten 3 Quartale des Etatsjahres gleich-
zeitig mit dem Hebe-Register, für das 4. Quartal jedoch am 31. März abzuschließen. Die Eintragungen erfolgen das ganze
Vierteljahr hindurch unter fortlaufender Nummer.
2. Alle bei dem Schlusse des Registers noch nicht erledigte Anmeldungen sind unter Beibehaltung der Nummern, welche sie im
alten Register erhalten haben, in das Anmeldungs-Register für das folgende Quartal zu Mertragen. Die Richtigkeit der
Uebertragung hat der Revisor (Kurator) der Steuerstelle zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung voraus-
zusehen, daß die Abstempelung der dazu gehörigen Werthpapiere 2c. bis zum Abschlusse des Registers nicht beendet werden
kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Uebertragung der Anmeldung in das Anmeldungs-Register für das folgende
Quartal sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 5 des alten Registers der Hinweis auf die Eintragung im
Register für das folgende Quartal.
3. Die Spalten 6 und 13 des Registers sind fortlaufend zu summiren.
. Nach dem Abschlusse wird das Anmeldungs-Register mit dem Hebe-Register an die Direktivbehörde zur Revision eingesandt.
Als Beläge gehören zu demselben alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichs-Stempelabgabe nicht erhoben ist.