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2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Das mit der Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen ausgestattete Königlich preußische Unter-
steueramt zu Zülz im Hauptamtsbezirke Neustadt O./S. wird zum 1. Oktober d. IJ. aufgehoben werden.
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Ems im Hauptamtsbezirke Oberlahnstein ist die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Reisegeräth, Glaswaaren, Kleider und Putzwaaren, Kurze Waaren,
Material-= und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere Konsumtibilien beigelegt worden.
Der Königlich preußischen Zoll-Abfertigungsstelle an der freien Niederlage zu Harburg, der Königlich
preußischen Post-Steuer-Expedition zu Frankfurt a./M. und dem Fürstlich reuß-plauischen Hauptsteueramt
zu Gera ist die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 41 4 5 und 41 d 6 des Zolltarifs
zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden.“)
Bezüglich der Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 be-
schlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Verzeichniß im Central=
Blatt für das Deutsche Reich von 1880 S. 604) wird vom 1. Oktober 1881 ab die Aenderung eintreten,
daß die gegenwärtig dem Untersteueramte zu Falkenberg obliegende Erhebung der Gerichtskosten im Bezirke
des Amtsgerichts zu Friedland in Oberschlesien auf das zu diesem Zeitpunkte neu zu errichtende Unter-
steueramt zu Friedland in Oberschlesien übergehen wird.
4. Konsulat--Wesen.
Der Kaiserlich deutsche Vize-Konsul in Cebü, J. F. Stüben ist gestorben.
*) Vgl. das Verzeichniß der ermächtigten Stellen Central-Blatt S. 358.