Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Zahrgaug sechs Mark. 
  
  
  
  
IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. September 1881. 9# 39. 
Inhalt: 1. Justiz-Wesen: Nachweisung der zur Vertretung zur deutsch-schweizerischen Literar-Konvention; — Dispen- 
des Militär-Fiskus bei Pfändung des Diensteinkommens sation von der ärztlichen Prüfung . . . . . . 405 
2. re# N**2 Wiirbrberdeure e * 4. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Ertheilungen 
hebung der Reichs-Stempelabgabe zuständigen Steuer- 105 
stelen. 387 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Ausführungsbestimmung Reichsgebiete... ..... 406 
  
  
1. Justiz-Wesen. 
Nachweisung 
derjenigen Militär-Behörden und Personen, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens der 
Offiziere*) und Beamten im Ressort der Königlich preußischen Militär-Verwaltung, sowie der 
Pensionen dieser Personen nach deren Versetzung in den Ruhestand berufen sind, den Militär-Fiskus 
als Drittschuldner im Sinne der 88. 730 ff. der Civilprozeßordnung zu vertreten. 
  
  
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen 
  
1 2. 
Lau- 
fende wem? 
Nr. 
Bei Pfändung 
3. 4. 
Bemerkungen. 
  
J. Den Regiments-Komman—- 
deuren, den Komman— 
deuren der selbständigen 
— — 
  
  
  
  
A. des Diensteinkommens 
der ihnen unterstellten, Gehalt empfangenden Bei Pfändung des 
Offiziere und Beamten einschließlich der aggre- 
girten Offiziere; jedoch mit Ausnahme der 
Diensteinkommens der 
bei den Pionier-Ba- 
  
*!) Sofern die Nachweisung keine besonderen Bestimmungen enthält, sind unter der Bezeichnung „Offiziere“ die 
Sanitäts-Offiziere (Militärärzte) inbegriffen. 
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