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Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen
1 2.
Lau-
fende wem:
Nr.
3.
Bei Pfändung
4.
Bemerkungen.
(nicht regimentirten) Ba-
taillone, der Unteroffizier-
schulen und der Unterof-
fizier-Vorschule zu Weil-
burg, dem Chef des Mili-
tär-Reit-Instituts, dem
Direktor der Artillerie-
Schießschule, den Chefs
der Versuchs-Kompagnie
der Artillerie-Prüfungs-
kommission, der Großher=
zoglich hessischen Train=
Kompagnie und der In-
validen-Kompagnien so-
wie den Kommandeuren
der Landwehr-Bezirks-
kommandos.
II. Den Militär-Intendan-
turen des betreffenden
Armee-Korps.
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A. des Diensteinkommens
Offiziere bei den Pionier-Bataillonen und
der à la suite der Truppentheile stehenden
Offiziere.
der Regiments-Kommandeure, der Kommandeure
der selbständigen (nicht regimentirten) Ba-
taillone,) der Unteroffizierschulen und der
Unteroffizier-Vorschule zu Weilburg, des Di-
rektors der Artillerie-Schießschule, der Chefs
der Versuchs-Kompagnie der Artillerie-Prü-
sungskommission, der Großherzoglich hessischen
Train-Kompagnie und der Invaliden-Kom-
pagnien sowie des Bezirkskommandeurs des
Reserve-Landwehr-Regiments (Berlin) Nr. 35.
der Auditeure und Militärgerichts-Aktuarien,
der Generalärzte und der bei diesen fungiren-
den Assistenzärzte, der Garnisonärzte und des
Chefarztes des 2. Garnison-Lazareths Berlin,
sowie der Korps-Stabsapotheker,
der Militär-Oberpfarrer, der Divisions= und
Garnisonpfarrer, sowie der Divisions= und
Garnisonküster,
der Korps-Roßärzte bei den Generalkommandos,
der Platzmajore,
der Militär-Intendanturbeamten mit Ausnahme
der Militär-Intendanten,
der Beamten der Magazinverwaltungen,
der Beamten der Montirungsdepots,
Wegen
taillonen befindlichen
Offiziere hat die Zu-
stellung an das Kriegs-
ministerium (s. Alll)
zu erfolgen, ebenso in
Betreff der àla suite
der Truppentheile
stehenden Offiziere,
soweit die Betreffen-
den nicht unter A II
gehören.
der übrigen
Bezirkskommandeure
siehe B 1 der Nach-
weisung.
Wegen der Militär-In-
tendanten siehe A III
# ) Ausgenommen sind indeß die Kommandeure der Pionier-Bataillone, wegen welcher das zu l. in Betreff der Offiziere
bei den Pionier-Bataillonen Gesagte gleiche Anwendung findet.