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sten Zwang zur Tilgung. Und setzt er damit längere Zeit eine
solche durch, wird der Schaden durch den Nutzen derselben wohl
aufgewogen werden.
Zu betonen ist aber hierzu noch, dass, falls die Annuitäten
in ruhigen Zeiten aufgenommen werden, ein plötzliches starkes
und nicht nur vorübergehendes Herabgehen des Zinsfusses immerhin
die Ausnahme bleiben wird; und in Zeiten starker ausserordentlicher
Steigerung des Zinsfusses werden natürlich stets Anleihen
in ewiger Rente mit hohem Zinsfuss, der eine baldige Konvertierung
in Aussicht stellt, und keine Annuitätenanleihen aufzunehmen
sein.
Gegen die Annuitäten führt man ferner an, dass infolge ihrer
geringen Ausdehnbarkeit nur eine unbedeutende Summe der Staatsschuld
darin angelegt werden könne. Richtig ist, dass die Beliebtheit
dieser Anleiheform beim Publikum sehr gesunken ist. Früher
war sie sehr gross gewesen, denn man sah in den 70 und mehr
Jahre dauernden Annuitäten eine Art Lebensversicherung. Heute
ist dieser Antrieb weggefallen. Man erlangt die Lebensversicherung
bequemer durch Zahlung jährlicher Prämien an die Lebensversicherungsgesellschaften
und braucht nicht auf einmal ein bedeutendes
Kapital einzuzahlen. Verwendet man nun die Ännuitäten
nicht durch Verkauf am offenen Markte, sondern gibt sie ın die
Hände von Staatsanstalten oder vom Staate beeinflussten Anstalten,
wie dies in England und Frankreich mit dem grössten Teil
der Annuitäten der Fall ist, so entfällt das Bedenken, dass der
Absatz der Annuitäten Schwierigkeiten begegnen könnte.
Bei Anlage in Staatsanstalten werden auch die oft gegen die
Annuitäten geltend gemachten volkswirtschaftlichen Nachteile derselben
verschwinden. Sie liegen darin, dass in den jährlichen
Zahlungen auch ein gewisser, kleiner Kapitalbetrag zurückgezahlt
wird, ohne dass bei der Zahlung Zins- und Kapitalrückzahluns
unterschieden würde. Ganz abgesehen nun davon, dass es schwierig
ist für die verhältnismässig kleinen rückgezahlten Kapitalsun:-men
eine passende Anlage zu finden, werden nur wenige die
Unterscheidung zwischen Zins und Kapital machen, und auch von
diesen werden wieder nur wenige auf die Dauer stark genug sein,
demgemäss zu handeln und das Kapital nicht zu verbrauchen. So
ist der Einwand, dass die Annuitäten volkswirtschaftlich nachteili
wirkten, indeın sie die Kapitalverzehrung begünstigen, sicherlichh
begründet. Aber er fällt, sobald die Annuitäten nicht frei bege-