Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
IXX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Dezember 1881. 51.
Inhalt: 1. Algemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- nebst Nepulatio betreffend die zollamtliche Behandlung der
machung, betreffend Rinderpest .. Seite 455 Waaren-Ein-, Aus- und Durchfuhr auf der Unterelbe; —
2. Finanz-Wesen: Nachweisung von Einnahmen des Reichs Befugniß von Steuerstellen zur Abfertigung ausgehenden
vom 1. April big Eyde Fawenber 1681 4 w 46 Zuckers; — Bestellung eines Stations-Kontrolörs. 464
3. Handels= und Gewerbe-Wesen: ekanntmachung, be- · , . .- -
treffend die im deutsch-schweizerischen Handelsvertrage vor- 5 KonsaletKeen Ernennung; Ertheilung ie
gesehene Uebersicht der in einzelnen schweizerischen Kan- nn„ 4
tonen von geistigen Getränken zur Hebung gelangenden 6. Militär-Wesen: Festsetzung der für die Naturalverpflegung
inneren Verbrauchssteneern 437 zu vergütenden Beträge für das Jahr 1882 44648
4. Zoll= und Steuer-Wesen: Bekanntmachung, betreffend 7. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
den Anschluß der Unterelbe an das deutsche Zollgebiet, Reichsgebiete ........ 469
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung.
Seit Erlaß meiner Bekanntmachung vom 16. d. M. (S. 449) haben neue Ausbrüche der Rinderpest innerhalb
des Regierungsbezirks Breslau nicht stattgefunden. Dagegen ist der Ausbruch der Seuche innerhalb des Re-
gierungsbezirks Liegnitz in einem Gehöfte zu Ruhbank, Kreis Bolkenhain, amtlich festgestellt worden. Außerdem
ist noch ein Gehöft der bereits in meiner Bekanntmachung vom 16. d. M. als infizirt bezeichneten Ortschaft
Nieder-Wernersdorf, Kreis Bolkenhain, von der Seuche neu ergriffen worden.
Demnach ist bisher die Seuche konstatirt worden:
1. Regierungsbezirk Breslau:
Kreis Waldenburg: im Gutsbezirk Alt-Lässig, sowie in den Gemeindebezirken Alt-Lässig
und Fellhammer;
2. Regierungsbezirk Liegnitz:
Kreis Landeshut: in den Gemeindebezirken Rothenbach und Vogelgesang;
Kreis Bolkenhain: in den Gemeindebezirken Nieder-Wernersdorf und Ruhbank.
beläuft si 6 Gesammtzahl der an der Seuche gefallenen, sowie der auf polizeiliche Anordnung getödteten Thiere
eläuft sich:
im Regierungsbezirk Breslau:
auf 84 Stück Rindvieh und 2 Ziegen,
im Regierungsbezirk Liegnitz:
auf 39 Stück Rindvieh, 2 Schafe und 6 Ziegen.
Die in dem Gesetze vom 7. April 1869 (B.-G.-Bl. S. 105) und in der Instruktion vom 9. Juni 1873
(R.-G.-Bl. S. 147) vorgeschriebenen Sicherheits= und Tilgungsmaßregeln sind auch in Ruhbank und in den
durch die neuen Seuchenausbrüche bedrohten Orten überall zur Ausführung gelangt.
Berlin, den 23. Dezember 1881. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
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