18.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 20. Juni 1887.
Inhalt.
Geset, betreffend die Beilagen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Staatsbeamten, sowie der Angestellten
1 den Latein= und Nealschulen vom 28. Juni 1876. Vom 14. Juni 1887. — Bekanntmachung des Ministeriums
des Innern, betreffend die Befugnisse der Aichämter. Vom 13. Juni 1887.
Geletz, betreffend die Beilagen des Gesehzes über die Rechtsverhältnise der Staatsbeamten,
sowie der Angestellten an den Latein- und Realschulen vom 28. Juni 1376.
Vom 14. Juni 1887.
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und mit Zustimmung Unserer
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Art. 1.
An die Stelle der dem Gesetze über die Rechtsverhältnisse der Staatsbeamten, sowie
der Angestellten an den Latein= und Realschulen vom 28. Juni 1876 (Reg. Blatt S. 211 ff.)
angefügten Beilage l tritt das anliegende Verzeichniß derjenigen Beamten, welche auf
Lebenszeit angestellt werden, und es gilt dieses künftighin als die in Artikel 2 Absatz 2
des Gesetzes erwähnte Beilage l desselben.