Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

18.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  20.  Juni  1887.

 

Inhalt.
Geset,  betreffend  die  Beilagen  des  Gesetzes  über  die  Rechtsverhältnisse  der  Staatsbeamten,  sowie  der  Angestellten
1  den  Latein=  und  Nealschulen  vom  28.  Juni  1876.  Vom  14.  Juni  1887.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums
des  Innern,  betreffend  die  Befugnisse  der  Aichämter.  Vom  13.  Juni  1887.

 

Geletz,  betreffend  die  Beilagen  des  Gesehzes  über  die  Rechtsverhältnise  der  Staatsbeamten,
sowie  der  Angestellten  an  den  Latein-  und  Realschulen  vom  28.  Juni  1376.
Vom  14.  Juni  1887.

Karl,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  und  mit  Zustimmung  Unserer

getreuen  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Art.  1.

An  die  Stelle  der  dem  Gesetze  über  die  Rechtsverhältnisse  der  Staatsbeamten,  sowie
der  Angestellten  an  den  Latein=  und  Realschulen  vom  28.  Juni  1876  (Reg.  Blatt  S.  211  ff.)
angefügten  Beilage  l  tritt  das  anliegende  Verzeichniß  derjenigen  Beamten,  welche  auf
Lebenszeit  angestellt  werden,  und  es  gilt  dieses  künftighin  als  die  in  Artikel  2  Absatz  2
des  Gesetzes  erwähnte  Beilage  l  desselben.