Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

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getrennt. Vom Halse wird die Haut soweit abpräparirt, daß die Luftröhre, die Ohrspeicheldrüsen und der 
Kehlgang freigelegt sind. Die vorderen Extremitäten werden vom Thorax, die hinteren Extremitäten von 
der unteren Seite des Beckens nach jeder Seite zurückgelegt. 
Bei dieser Arbeit ist der Grad der etwa schon eingetretenen Fäulniß festzustellen. Ferner sind gleich- 
zeitig die etwaigen krankhaften Veränderungen der genannten Theile zu ermitteln und zu beschreiben. 
Bei Thieren, welche an Milzbrand, Tollwuth oder Rotz (Wurm) gelitten haben, ist das Abziehen 
der Haut verboten (88. 33, 39 und 43 des Gesetzes). 
§. 14. 
Die Bauchhöhle wird durch Längs= und QOuerschnitt eröffnet. Der Längsschnitt erstreckt sich vom 
Schaufelknorpel des Brustbeins bis zur Schambeinfuge, der Ouerschnitt von der letzten Nippe der einen bis 
zu der entsprechenden Rippe der anderen Seite. Bei der Anlegung des Längsschnitts ist zuerst ein ganz 
kleiner Einschnitt hinter dem Schaufelknorpel in das Bauchfell zu machen und beim Einschneiden darauf zu 
achten, ob Gas oder Flüssigkeit austreten. In die Oeffnung wird zuerst der Zeige= und dann auch der 
Mittelfinger der linken Hand eingeführt und zwischen den beiden Fingern der Schnitt bis an die Schambein= 
suge verlängert. Es ist überhaupt die größte Vorsicht zur Vermeidung einer Verletzung der dicht an der 
Bauchwand gelegenen Organe anzuwenden. Nach der Eröffnung der Bauchhöhle ist die Lage der Organe, 
ver etwa vorhandene abnorme Inhalt, die Farbe der vorliegenden Theile und der Stand des Zwerchfells 
estzustellen. 
Nachdem die allgemeinen Verhältnisse der Bauchhöhle ermittelt worden sind, ist die Eröffnung der 
Brusthöhle vorzunehmen. Die Sektion der Bauchhöhle folgt in der Regel erst der Untersuchung der Brust- 
höhle. Nur in den Fällen, wo bestimmte Gründe vorhanden sind, die den Tod veranlassende Veränderung 
in der Bauchhöhle zu vermuthen, ist sofort die weitere Sektion der Organe der Bauchhöhle anzuschließen. 
Die Sektion der Brusthöhle. 
8. 15. 
Die Brusthöhle wird an der unteren Wand geöffnet. Es werden die Nippen oberhalb der Ansatz- 
stellen an die Rippenknorpel mit einer Säge, oder einer Knochenscheere durchschnitten, wobei eine Verletzung 
der Lungen, des Herzbeutels und der am Eingang in die Brusthöhle gelegenen Gefäße zu vermeiden ist. 
Dann wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Säge= oder Schnittlinien angeheftet ist, 
von dem Schaufelknorpel und den Knorpeln der falschen Rippen abgelöst und das Brustbein, nachdem Mittel- 
fell und Herzbeutel sorgfältig abgetrennt worden sind, nach vorn zurückgeschlagen. 
Darauf ist das Verhalten des Brustfelles, die Beschaffenheit und die Menge des in den Brustfell- 
säcken etwa vorhandenen abnormen Inhalts und der Ausdehnungszustand der Lungen zu ermitteln. Hieran 
schließt sich die Untersuchung des Mittelfelles und der Thymusdrüse. 
§. 16. 
Hierauf wird der Herzbeutel geöffnet, sein Inhalt in Bezug auf Beschaffenheit und Menge geprüft 
und der Zustand des Herzbeutels selbst ermittelt. Nachdem dann die Lage des Herzens, seine Größe, Gestalt, 
Farbe, Konsistenz und der Blutgehalt seiner oberflächlichen Gefäße festgestellt worden sind, wird das Herz in 
seiner natürlichen Lage geöffnet. Es wird jeder Vorhof und jede Herzkammer einzeln eröffnet. Nächstdem 
ist die Menge und Beschaffenheit des Blutes in jedem Herzabschnitt und die Weite der Atrioventrikular- 
öffnungen zu bestimmen. Man nimmt zuerst das Blut aus dem rechten Vorhof und ermittelt dessen Menge 
und Beschaffenheit. Dann prüft man die Weite der rechten Atrioventrikularöffnung durch Einführen der 
Finger der linken Hand von dem Vorhofe aus. 
Hierauf nimmt und untersucht man das Blut aus der rechten Herzkammer. In derselben Weise 
verfährt man auf der linken Herzseite. Erst jetzt ist das Herz herauszuschneiden und sind die arteriellen 
Oeffnungen zuerst durch Eingießen von Wasser, sodann durch Aufschneiden zu untersuchen. Schließlich ist der 
Zustand des Herzfleisches zu prüfen. 
Darauf folgt die Untersuchung der größeren Gefäße mit Ausnahme der hinteren Aorta. 
8. 17. 
Alsdann werden die Lungen aus der Brusthöhle herausgenommen, wobei auf ältere Verwachsungen 
zwischen Lungen und Rippenfell zu achten ist. Es wird das Verhalten der Lungenoberfläche festgestellt. Nach—
	        
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