Full text : Das Konstanzer Bekenntnis für den Reichstag zu Augsburg 1530.

258  Johannes  Ficker:

Konstanz,  die  andere  um  Vertreibung  des  Bischofs  sind  nicht
gedruckt  worden!).  Vielmehr  hat  der  Rat  —  ganz  anders  als
der  Zürcher  —  sich  begnügt,  Anfangs  1524  auf  Grund  des  Nürnberger
  Mandats  allen  Predigern  vorzuschreiben,  Nichts  als  das
lautere  Evangelium  zu  predigen,  mit  dem  ausdrücklichen  Zusatze,
alle  disputirlichen  Sachen  wegzulassen  und  was  dem  Christgläubigen
  zu  wissen  ohne  Not  ist.  Es  war  aber  jetzt  ein  Mandat
für  alle  Prediger  und  der  katholischen  Auffassung  jenes  dunklen
Passus  im  Nürnberger  Beschluss  war  die  evangelische  Interpretation
gegenübergesetzt.  Beides  bedeutete  einen  grossen  Fortschritt.  Es
war  die  Grundlegung  der  Konstanzer  Reformation.

Das  gewaltsame  Eingreifen  der  bischöflichen  Partei  trieb  weiter
und  entflammte  den  anderen  Teil  aufs  Neue.  Blaurer  antwortete
mit  einem  feurigen  Appell  an  den  Rat,  kraft  göttlichen  Rechtes
sich  dem  Bischof  zu  widersetzen,  die  Prediger  zu  schirmen,  dem
Worte  Gottes  keinen  Zwang  anthun  zu  lassen,  sondern  ihm  Beistand
  zu  leisten;  Wanner  mit  der  Anklage  der  Gegner  auf  unbiblische
  Lehre:  Angriff  auf  die  alleinige  Autorität  der  Schrift,
Consilia  evangelica,  Messe,  Zölibat,  Gelübde,  Heiligenanrufung,
Beichte,  Zwang  in  Zerimonien;  Vögelin  richtete  damals  seinen  energischen
  Aufruf  an  den  Rat  für  die  Prediger.  Wenn  man  zurückhält
  —  war  wirklich,  wie  der  Bürgermeister  in  seiner  Ansprache  bei
der  Zusammenkunft  der  Prediger  erklärte,  einträchtige  Predigt  beider
  Teile  zu  erreichen?  Wenn  hierüber  Unklarheit  gewesen  wäre,
so  hätten  die  Verhandlungen  der  katholischen  Elemente  im  Reiche
unter  der  Führung  des  Legaten  jeden  Zweifel  beseitigt.  Die  Regensburger
  Abmachungen  wirkten  auf  die  in  energischem  und  geschlossenem
  Vorgehen  geeinten  Städte  ausserordentlich.  Wir  können
  uns  ein  Bild  hiervon  machen  aus  der  Denkschrift,  welche  auf
Grund  des  Beschlusses  des  Speyerer  Städtetags,  eine  jede  Stadt
solle  für  den  Städtetag  zu  Ulm  (Dez.  1524)  eine  Vorlage  mitbringen,
in  Konstanz  mit  Benutzung  der  Gravamina  entworfen  worden  ist*):
Blaurer  und  Wanner  mit  zwei  Ratsmitgliedern  sind  die  Verfasser.
Man  sehe,  was  für  ein  Konzil  in  Aussicht  stehe,  kein  dem  Worte
Gottes  gleichförmiges,  keines,  auf  dem  auch  Laien  vertreten  seien.
Schwert  und  Gewalt  nach  wie  vor  —  „desshalb  niemand  mer  sich
ains  christlichen  conciliums  versechen  darf,  sonder  ain  yeglich  com-1)

  In  den  Annales  Constantienses,  Ms  208  der  Vadiana,  N.  I  und  N.  2.
2)  Ebenfalls  in  Ms  208  der  Vadiana,  N.  3,  22  Blätter.