— 11—
Infsolge eingehender und scharfer Spaltung der Einnahmen und Ausgaben in die verschiedensten
Kapitel. und Titel, der Leguns besonderer Rechnungen für die einzelnen Fweige der Verwaltung, der
Nichtübereinstimmung von Wirtschaftsjahr und Statsjahr und der vielen Verwaltungsbestimmungen wird
die staatliche Buch= und Rechnunssführuns sehr kompliziert, umständlich, zeitraubend und erfordert ein
geschultes Beamtenpersonal. Selbst für den Staatsbetrieb erscheint es dringend wünschenswert, das
Verfahren zu vereinfachen.
Ein solches Räderwerk in Betrieb zu hallen, kann die Orivatforstwirtschaft nicht unternehmen.
Sie wird auch bei den größten Betrieben wesentliche Vereinfachungen eintreken lassen müssen. Der Forstassessor
Böhm hat sich in seiner „Anleitung zm Zuch= und Nechnungsführung für Drivatforstreviere",
Neudamm bei J. Nemnann, das Verdienst erworben, die staatliche Buchführung für den Orivatbetriel
zugeschnitten zu haben und hat zu dieser Buchführung eine Jroße Sahl von Formularen für alle möslichen
Owecke entworfen, worüber sich ein Verzeichnis am Schlusse dieses Buches befindet. Das Böhmsche
Werk wendet sich aber nach seiner Anlage vorwiegend nur an den größeren und großen Betrieb. Es gibt
eine Fülle von Verhältnissen, für welche die Böhm'sche Buchführung noch zu umfanzgreich ist. Der
forstliche Orivatbetrieb ist sehr oft nicht so groß, daß er eine für sich abgeschlossene und selbständige
Verwaltung hat. In der ZRegel ist er mit der Landwirtschaft verbunden, und der Besitzer oder der
landwirtschaftliche Verwalter hat entweder allein oder in Derbindung mit einem Rechnungsführer und
Nevierjäger den Forstbetrieb zu leiten und das Rechnungswesen zu besorgen. Suweilen liegen alle
Geschäfte allein in der Hand eines Försters. An Betriebsplänen und einer Distriktseinteilung mangelt
es hier meistens, ebenso werden Hauungs= und Kulturpläne in vielen Fällen nicht aufgestellt. Für diese
Verhältnisse und namentlich auch für Gemeindewaldungen bedarf es eines ganz einfachen aber doch
übersichtlichen und durchsichtigen Verfahrens, welches in folgendem dargestellt werden soll. Es sind dazu
nur wenige Formulare notwendig. Diese sind aber so eingerichtet, daß sic in jede vorhandene Buchführung
eingeschohen werden können. Wer seine Buchführung also weiter ansdehnen will, kann dazu die nötigen
Formulare ans dem Zöhm'schen Magazin entnehmen.
II. Beschreibung einer einfachen Buchführung für rivatund
Gemeindewaldungen.
A. Allgemeines.
Der Oweck der forstlichen Buchführung besteht darin, die Ausgaben an Dolz und Geld den
Einnahmen an Dolz und Geld gegenüberzustellen, um auf diese Weise eine Kontrolle der Wirtschaft und
eine Ubersicht über den BZetrieb und dessen Rentabilität zu Jewinnen. Wie wir weiter vorn gesehen haben,
stellt der Staat die geschlagenen Dölzer der einzelnen kummerbücher in einem besonderen Dolzeinnahmebuch
md die verkauften Hölzer der einzelnen Versteigerungsprotokolle und Erhebungslisten in einem besonderen
Holzausgabebuch zusammen, während die Kasse über die Geld-Sinnahmen und Ausgaben wieder besondere
Bücher führt. Bei den Sintragungen in das Holz-Einnahme= und -Ausgabebuch sucht der Staat die Trennung
nach Holzarten und Sortimenten, wie sie in den Mummerbüchern erfolgt, mögslichst festzuhalten. Dies
läßt sich aber nur unvollkommen erreichen, da bei einer scharfen Trennung der vielen Holzarten und
Sortimente die Buchungen zu schwierig würden und zu große Formulare verwendet werden müßten.
Er teilt daher die Holzarten in vier Gruppen, welche auf Seite 18 verzeichnet sind, und ninunt innerhalb
dieser Gruppen wieder Susammenziehungen von Sortimenten vor. So werden z. B. Stämme und
Derbholzstangen aller Mlassen, also Taxklassen von etwa 10 bis über 60 Mark pro Festmeter, i in einer Spalte
Sranz, Buchführung. 2*