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8. Strafbare Handlungs(en).
Art der strafbaren Handlungten), Der nebenbezeichneten strafbaren Handlunglen)
zu bezeichnen nach der Urtheilsformel bezw. dem Straf- .
befehl, mit Hinweis auf den oder die entsprechenden Para- (zu a), b), c) u. s. w. je besonders)
grohen des Reichs-Strafgesetzbuches, bezw. bei Verbrechen oder
ergehen gegen andere geicgele auf diese Gesetze. Im O .
Fallederdealkonknrrenz§73StrGB)1stnurd1e rt, Zeit
Handlung gegen das zur Anwendung gebrachte Strafgesetz belegen (wenn nicht genau bekannt,
zu zählen; stehen mehrere strafbare Handlungen in Frage, so
sind dieselben einzeln unter einander aufzuführen, gleichartigein welchem Kreise u. . w.? in welchem Staate?
Handlungen * nur unter einem Buchst taben mit Angabe „ Monat
ihrer Gesammtzahl. — Versuch ist als solcher zu bezeichnen. Gvergl. zu Ziffer 3) ag onat Jahr
ungefähre Zeit)
à
b)
e)
d)
o)
9. Rechtskräftiges Urtheil, bezw. Strafbefehl.
B. Erkannte Strafe (Gesammtstrafe — Bei a), d) und f) bezw. durch „Ja“
A. Bezüglich jeder der zu Ziffer 8 zu beantworten).
benannten strafbaren Handlungen Zeitdauer der Strafe
k anzugeben ob: a) Todesstrafe! Jahre') Monate Wochen Tage
un b) Freiheitsstrafe, und zwar: s
zwarberurtheilt? eherlahen. freigesprochen? Zuchthaus
zu:na oder Nein Ja oder Nein Ja oder Nein
Gefängniß
a) Festung
bt. — Haft
e) e) Ehrverlust.
4) 4) Zulässigkeit der Polizeiaufsicht? «
e) e)Geldstrafe:WievielMark? f) Verweis?
*) Bei lebenslänglicher Freiheitsstrafe sind statt der Zahl der Jahre die Buchstaben ll einzuschreiben.
10. Vorbestrafungen des Verurtheilten wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze (F. 1 der Bestimmungen). (Wenn
rückfällig nach §§. 244, 2505, 261, 264 des Reichs-Strafgesetzbuches, so sind die Nummern der betreffenden Paragraphen hier so
viel mal zu unterstreichen, wie Bestrafungen stattgefunden haben):
durch wie viele Entscheidungen? — —
von welcher Dauer die letztverbüßte Freiheitsstrafe? wann war die Strafe abgebüßt?
Datum: Name des ausfüllenden Beamten: