Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

— 138 — 
Anlage E2. 
Bescheinigung. 
  
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil 2c. — bezw. Charge in der Gendarmerie, in dem 
Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im 
Reichsdienste, sowie im Staatsdienste des (Name des Bundesstaats) 
vorbehaltenen Stellen übertragen werden. 
Inhaber bezieht eine Pension 00v. 6 Pf. monatlich. 
N. N., den0rnunnnnn ... 118 
(Stempel.) (Behörde, welche über die Ertheilung der 
Altrer# Jahre. Bescheinigung entschieden hat) 
( der Bescheinigung.) 
(Ir der Invalidenlist.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
  
Anlage E5. 
Bescheinigung. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil 2c. — bezw. Charge in der Gendarmerie, in dem 
Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im 
Staatsdienste des (Name des Bundesstaats) 
vorbehaltenen Stellen übertragen werden. 
Inhaber bezieht eine Pension von .. ... AMA .... Pf. monatlich 
N. N., deneennn ... 18 
(Stempel.) (Behörde, welche über die Ertheilung der 
Altrer Jahre. Bescheinigung entschieden hat.) 
(der Bescheinigung.) 
(Is der Invalidenliste.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
 
	        
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