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a) die verwendeten Materialien mit dem Selbstkostenpreise und
b) die Arbeitslöhne mit dem wirklich aufgewendeten Betrage
in Rechnung gestellt werden. Außer Ansatz bleiben Brennmaterialien, Nägel, kleine Schrauben und sonstige
geringfügige Artikel, sowie Ausgaben für die in den Werkstätten zu allgemeinen Verrichtungen verwendeten
Bediensteten und Arbeiter. Für die hiernach nicht liquidirten Leistungen soll
c) ein Aufschlag von 100 Prozent der berechneten Arbeitslöhne
(unter b)
zum Ansatz kommen.“
Die vorstehenden Aenderungen treten vom 1. April d. J. ab in Wirksamkeit.
Die unter VIII Ziffer 8 der Vollzugsbestimmungen vom 9. Februar 1876 vorbehaltene Revision der
Festsetzungen unter II Ziffer 4, unter III Ziffer 2 und 3, unter IV Ziffer 2 und unter V Ziffer 5 der
gedachten Bestimmungen ist nunmehr erledigt.
Berlin, den 24. Dezember 1881.
Der Reichkanzler.
v. Bismarck.
4. Konsulat-Wesen.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Schäffer in Buenos-Aires ist die generelle Ermächtigung zur Abhörung von
Zeugen und zur Abnahme von Eiden ertheilt worden.
Den Kaiserlichen Konsul Cubasch in Taganrog ist die beantragte Entlassung aus dem Konsulardienste
ertheilt worden.
5. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimattt Behörde, welche die Datum
5 4 E des
2 Grund der Bestrafung. Ausweisung Ausmelsunns.
des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlufses.
1. 2. I 3. 4. 5. 6.
a. Auf Grund des §. 39 des Strafsfgesetzbuchs:
Franz Hoschek, Skri-46 Jahre, aus Hohenstadt, einfacher Diebstahl im Rück-Königlich bayerisches Be.25. November
ent,
—
Bezirk gleichen Namens, fall (1 Jahr Zuchthaus laut zirksamt Ansbach, 1881.
Mähren, Erkenntniß vom 13. Dezem-
ber 1880,
b. Auf Grund des s. 362 des Strafgesetzbuchs:
2. Die Arbeiter:
a) Josef Proniewicz, zu a. geboren 1860 zu Oga-
rynie, Kreis Siemecki, Gou-
vernement Suwalki, Ruß-
land, . ... .
b)VincentDawidoszub.25Jahre,geborenzu Landstreichen, Königlich preußischer Re- 21. Se
wicz, Birszeczyn, Kreis Kalwaoya, gierungs Präst ent zu "
Gouvernement Suwalki
(das.),