Object: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

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811. 
Nur reinstes Glycerin darf mit der Lynphe vermischt werden. Die Mischung 
soll mittelst eines reinen Glasstabs geschehen. 
C. Ausführung der Impfung und Wiederimpfung. 
8 12. 
Die zu impfenden Kinder sind vom Impfarzte vor der Impfung zu be- 
sichtigen; auch sind die begleitenden Angehörigen von ihm über den Gesundheits- 
zustand der Impflinge zu befragen. 
Kinder, welche an schweren akuten oder chronischen, die Ernährung stark be- 
einträchtigenden oder die Säfte verändernden Krankheiten leiden, sollen in der Regel 
nicht geimpft und nicht wiedergeimpft werden. 
Ausnahmen sind (namentlich beim Auftreten der natürlichen Pocken) gestattet 
und werden dem Ermessen des Impfarztes anheimgegeben. 
813. 
Die Impfung ist als eine chirurgische Operation anzusehen und mit voller 
Anwendung aller Vorsichtsmaßregeln auszuführen, welche geeignet sind, Wund- 
infektionskrankheiten fernzuhalten; insbesonderc hat der Inpfarzt sorgfältig auf die 
Reinheit seiner Hände, der Impfinstrumente und der Impfstelle Bedacht zu nehmen; 
auch ist der Lymphevorrath während der Impsung durch Bedecken vor Verunreinig- 
ung zu schüheen. 
Die Thierlynyhe ist thunlichst e#n nach dem Empfange zu verimpfen, bis 
zum Gebrauch aber an einem kühlen Orte und vor Licht geschützt aufzubewahren. 
Die Lymphe darf durch Zusätze von Glycerin, Wasser oder anderen Stoffen nicht 
verdünnt werden. 
Zur Impfung eines jeden achundge sind nur Instrumente zu benutzen, 
welche durch trockene oder feuchte Hitze (Ausglühen, Auskochen) oder durch Alkohol= 
behandlung keimfrei gemacht sind. 
Die jedesmal für den Gebrauch nothwendige Menge von Lymphe kann ent- 
weder unmittelbar aus dem Glasgefäße mit dem Impfinstrument entnonmen oder 
auf ein keimfreies Glasschälchen gebracht werden. Beim Gebrauche von Haarröhrchen 
kann sie auch unmittelbar aus einem solchen auf das Instrument getropft werden. 
* 16. 
Die Impfung wird der Regel nach auf einem Oberarme vorgenommen und 
zwar bei Erstimpflingen auf dem rechten, bei Wiederimpflingen auf dem linken. Es 
genügen 4 seichte Schnitte von höchstens 1 cm Länge. Die einzelnen Ampflchnitte
	        
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