Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

Verzeichniß 
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
derjenigen Beamten, denen in Gemäßheit der Bestimmung im F. 27 Absatz 2 und 3 des Ge- 
setzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, die periodische 
Prüfung der stempelpflichtigen Schriftstücke der dortselbst näher bezeichneten Bank= 2c. Anstalten 
bezüglich der Stempelverwendung übertragen worden ist, sowie der diesen Beamten zugewiesenen 
  
  
  
Dienstbezirke. 
Bundesstaat. Bezeichnung der Beamten. Revisionsbezirk. 
Preußen. Die Stempelfiskale. Die den Beamten bezüglich der Lan- 
desabgaben zugewiesenen Dienst- 
bezirke. 
Vorstand des Erbschafts-Steueramts in Sig-Regierungsbezirk Sigmaringen. 
maringen. 
Bayern. Die mit der Aufsicht über das Gebührenwesen Die den Beamten bezüglich der Lan- 
Sachsen (Königreich). 
Württemberg. 
Baden. 
Hessen. 
Mecklenburg-Schwerin. 
Sachsen (Großherzog= 
thum). 
Mecklenburg.Strelit. 
Oldenburg. 
  
beauftragten Referenten der Bezirksregie- 
rungen, Kammern der Finanzen. 
Die Stempelfiskale, Finanzräthe Wahl und 
Haymann in Dresden. 
Finanz-Assessor Schneider in Stuttgart. 
Die Vorstände der Haupt-Zoll= und Haupt- 
Steuerämter. 
Ober-Finanzrath Hofmann in Darmstadt. 
Eine räumliche Abgrenzung von Revisions= 
bezirken hat nicht stattgefunden; die Re- 
visoren werden für die einzelnen Bank- 
anstalten bestellt. 
Die Ministerial-Revisoren Lichtwer und Men- 
neken in Weimar. 
Wie bei Mecklenburg-Schwerin. 
Finanzrath Bucholtz in Oldenburg. 
  
desabgaben zugewiesenen Dienst- 
bezirke. 
Das gesammte Staatsgebiet. 
Desgl. 
Die betreffenden Hauptamts-Bezirke. 
Das gesammte Staatsgebiet. 
Das gesammte Staatsgebiet. 
Das gesammte Staatsgebiet aus- 
schließlich der nachfolgenden unter 
preußischer Verwaltung stehenden. 
Gebietstheile.
	        
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