Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

— 284 — 
  
  
Bezeichnung 
der 
Einnahmen. 
Die Soll-Ein- 
nahme beträgt Bonifika- 
vom Beginn tionen auf 
des Etatsjahres 
bis zum gemein- Bleiben 
Schlusse des schaftliche 
obengenannten Rechnung 
  
Einnahme Differenz 
in denselben zwischen den 
Zeitraum Spalten 4 
des und 5 
Vorjahres + mehr 
  
  
  
  
  
  
onats (Spalte 4)— weniger 
#4 4 — -2— 2 
J. 2. r 6 4. 5. 6. 
Spielkartenstempdhlell — — 117 181 114 591| 2590 
Wechselstempelsteuer — 1 07179991053093— 18 706 
Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, 
Rechnungen und Lotterieloose — — 1457 609 — + 1 457 609 
Post= und Tele raphen-erwaltung . — — 2358213222911078 671054 
Reichs-Eisenbahn- erwaltung 7 049 700 6731 44 318 226 
  
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
tungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Mai 1882: 
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom " ç . 
Bezeichnung« Beginndes EtatsjahresIst-Einnahme in weisserenh zwischen 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum mehr 
obengenannten — 
Einnahmen. Mouate des Vorjahres — weniger 
#4 4 — 
1. 2. . 3. 4.r 
Zöllel 28 135 709 25 351 650 + 2784 059 
Tabacksteueer 89 722 126 856 — 37134 
Rübenzuckersteuer 24 798 663 23 180 771 + 1 617 892 
Salzsteuer .......... 5 856 935 5932231 — 795296 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwmien 7755.48 6 548 388 + 1206 860 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 2 839 196 2 862 150 — 22954 
Summe 69475 473 64 002046 + 54 
Spielkartenstempel. 184 318 196 155 — 11837 
  
  
  
  
V on den Protokollen der internationalen Münzkonferenz zu Paris im Jahre 1881 nebst den wichtigeren 
Anlagen ist eine deutsche Uebersetzung in Carl Heymann's Verlag in Berlin erschienen. Das Exemplar ist 
im Buchhandel für 20 MA, zu beziehen. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Juni d. J. in Betreff der Ausstellung monatlicher Ueber- 
sichten über den Betrieb der Rübenzuckerfabriken und die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker nachstehenden 
Beschluß gefaßt:
	        
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