Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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illochirten Untergrund mit dem Reichsadler. Außerdem befindet sich in derselben ein zur Aufnahme des 
zuon der Vernendung bestimmter Vordruck. In der Einfassung der Marken tritt rechts und links die 
Zahl „20“ bezw. „1“ in weißer Farbe hervor. Die obere Leiste der Einfassung enthält die Inschrift 
EREICHS-STEMPEL-ABGABE“, die s 16 Verthbezeichnung „ZWANZIG PFENNIG“ bezw. 
EINE MARK" in der Farbe der Marke auf weißem Grunde. 
" Mit der - dieser Marken wird nach Aufräumung der Bestände an den betreffenden Sorten 
der nach der Bestimmung unter Ziffer 10 der Ausführungsvorschriften zum vorbezeichneten Gesetz (Central- 
Blatt für das Deutsche Reich 1881 Seite 283) hergestellten Marken begonnen werden. . 
Die Anordnungen unter Ziffer 1 und 19 der bezeichneten Ausführungsvorschriften über den Debit 
und das Verfahren bei Erstattung verdorbener Marken, sowie die Bestimmungen unter Ziffer 10 daselbst 
hinsichtlich der Art der Verwendung der Marken finden auf die neuen Reichsstempelmarken ebenmäßig An- 
wendung. Neben den neuen dürfen auch die nach dem bisherigen Muster hergestellten Reichsstempelmarken 
zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe weiter verwendet werden. 
Berlin, den 31. Oktober 1882. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Burchard. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Neunkirchen im Hauptamtsbezirk Saarbrücken ist die Be- 
fugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden inländischen Biers bei- 
gelegt worden. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des 
Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Geheime Regierungsrath 
Kolbe an Stelle des in den Ruhestand getretenen Königlich preußischen Geheimen Regierungsrath von Lessing 
der Königlich sächsischen Zoll= und Steuerdirektion in Dresden als Reichsbevollmächtigter für Zölle und 
Steuern mit dem Wohnsitz in Dresden vom 1. Oktober 1882 ab beigeordnet worden. 
  
  
3. Konsulat-Wese n. 
  
Den Kaiserlichen Konsul Nathanson in Landskrona ist auf seinen Antrag die Entlassung aus dem Reichs- 
dienste ertheilt. 
  
4. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
S — - des 
* Grund der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
7 des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschluffes. 
1. 2. l 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des s. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. [Georg Kubacsek, Draht-geboren am 2. Juni 1864 zulqualifizirtes Betteln, Königlich preußischer Po-7. September 
binder, Marcsek, Ungarn, und da- lizei-Präsident zu Berlin, d. J. 
Z selbst ortsangehörig, 
2. Wenzel Fiedler, Webergeboren am 15. Dezember Landstreichen, Betteln und Königlich preußischer Re-17. Oktober 
1839 zu Skalka, Böhmen, Diebstahl, gierunge Präsident zu] d. J. 
reslau, 
9“
	        
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