Metadata : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Erster Band Zweite Hälfte.

Das  neue  Statut  (1835).  183

Mitteln  auch  solche  Arbeiten,  welche  entweder  das  gemeinsame  Zusammenwirken
  mehrerer  Gelehrter  erfordern,  oder  durch  Umfang
und  Kostenaufwand  die  Kräfte  Einzelner  übersteigen,  oder  einer  so
lange  fortgesetzten  Anstrengung  bedürfen,  dass  sie  nur  von  einem
dauernden  Verein  ausgeführt  werden  können«.  Damit  sind  grosse
Unternehmungen  dauernd  in  den  Kreis  der  Bethätigung  der  Akademie
  eingeführt.  Dementsprechend  heisst  es  in  $  84:

Es  ist  in  Rücksicht  auf  dauernde  wissenschaftliche  Zwecke  und  Unternehmungen
  der  Akademie  ($  62)  verstattet,  ordentlichen  Mitgliedern  der
Akademie  oder  in  Berlin  ansässigen  Personen,  welche  der  Akademie  fremd
sind,  für  bestimmte  fortdauernde  und  ununterbrochene  wissenschaftliche
Leistungen,  namentlich  physikalische  Beobachtungen  und  historisch  -philologische
  Saınmlungen,  deren  fortdauernde  Bekanntmachung  von  der  Akademie
  beschlossen  worden,  fortdauernde  fixirte  Remunerationen  bis  zur  Höhe
von  jährlich  200  Tlilr.  zu  geben,  wovon  jedoch  nicht,  wie  bei  den  Gehalten,
ein  Gnadenjahr  stattfindet....  Für  jede  der  beiden  Klassen  sind  höchstens
zwei  solcher  remunerirter  Stellen  zulässig.

Damit  ist,  wenn  auch  noch  in  bescheidenen  Grenzen  und  unsicher,
die  Stellung  von  Akademie-Adjuncten  geschaffen,  doch  ist  der  Name
vermieden.

In  $  74  wird  festgestellt,  dass  das  Einkommen  der  Akademie
ausser  dem  Ertrage  ilıres  Vermögens,  aus  dem  Dotations-Fonds  von
20743  Thlr.  besteht,  »welcher  ihr  gegen  Einziehung  ilırer  früheren
Einkünfte  aus  den  von  Uns  mittelst  Cabinetsordre  vom  16.  August
1809  ausgesetzten  Fonds  für  die  wissenschaftlichen  Anstalten  zu
Berlin  verliehen  worden  ist«.  Das  Einkommen  der  Akadeınie  war
seit  dem  Jahre  1809  nicht  erhöht  worden;  trotzdem  machte  sie
»Ersparnisse«.  Genaue  Bestimmungen  über  die  Geldverwendung
und  den  Geldverwendungs-  Ausschuss  schliessen  die  Statuten  ab.  —

Die  Akademie  besass  nun  eine  Verfassungs-  und  Geschäftsordnung,
  die  aus  langer  Erfahrung  hervorgegangen  war,  an  deren
Begründung  und  Verbesserung  successive  die  beiden  HumsoLpt,  Nie-BUNR,
  ÜHDEN,  SCHLEIERMACHER,  BöckHn  und  EnckeE  gearbeitet  hatten.
Aber  WırnerLm  von  HunsoLpt,  UHnnpEeNn  und  SCHLEIERMACHER  haben  sie
nicht  mehr  erlebt,  und  auch  die  beiden  Veteranen  HureLann  (gest.
25.  August  1836)  und  Hırr  (gest.  29.  Juni  1837)  starben,  bevor
das  neue  Statut  in  Kraft  getreten  war.

Die  dreizehn  neuen  Mitglieder,  die  in  den  sechs  letzten  Jahren
der  Regierung  Friedrich  Wırnerm’s  III.  gewählt  worden  sind,  haben
die  Akademie  durch  die  Mannigfaltigkeit  der  wissenschaftlichen  Interessen,
  die  sie  vertraten,  in  besonderem  Maasse  bereichert.  Das
gilt:  besonders  von  der  physikalisch  -  mathematischen  Klasse.  In