Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundzwanzigster Jahrgang. 1860. (21)

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Candidaten  zu  Uebernahme  und  Bekleidung  der  im  F.  7  der  K.  Verordnung  vom
10.  Februar  1837  bezeichneten  Stellen  für  befähigt  erklärt  worden:
August  Christian  Friedrich  Dobelmann,  von  Meimsheim.
Martin  Albrecht  Gasteyger,  von  Renningen.
Franz  Ferdinand  Heinrich,  von  Murrhardt.
August  Otto  Hiller,  von  Hirschlanden.
Max  Majer,  von  Eßlingen.
Georg  Gottlieb  Widmayer,  von  Besigheim.
Gottfried  Friedrich  Wyrich,  von  Thamm.
Ludwigsburg  den  29.  Mai  1851.
Für  den  Vorstand:
Klett.

Dienst-Erledigungen.

1)  Bei  dem  Ministerium  des  Innern  ist  die  Stelle  eines  Ministerial-Sekretärs,
  mit  welcher  der  etatsmäßige  Gehalt  zweiter  Classe  von  1000  fl.  verbunden
  ist,  in  Erledlgung  gekommen.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  ihre  Gesuche
innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  gedachten  Ministerium  vorschriftmäßig  einzureichen.

2)  Die  erledigte  Pfarrei  Ober-Urbach,  Dekanats  Schorndorf,  zählt  3616
Kirchengenossen.  Von  diesen  wohnen  2085  im  Mutterorte,  die  übrigen  in  eilf  zugehörigen
  Filialien,  deren  zwei,  Unter-Urbach  und  Walkersbach,  eigene  Schulen  haben.
Walkersbach,  anderthalb  Stunden  entfernt,  hat  auch  eine  eigene  Kirche,  worin  jährlich
  etliche  Sonntagspredigten  zu  halten,  auch  die  Casual-Gottesdienste  zu  versehen
sind.  Die  (Bewerber  um  diese  Stelle,  deren  verwandeltes  Einkommen  sich  zu  982  fl.
in  Preisen  des  Sportelgesetzes  berechner,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem
evangelischen  Consistorium  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  katholische  Pfarrei  Obereif  en  bach,  Oberamts  und
Dekanats  Tettnang,  welche  in  mehreren  Weilern  und  Höfen  580  Pfarrgenossen
begreift,  und  von  eigenen  Gütern,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren,  ein  beständiges
  Einkommen  von  660  fl.  gewährt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig
  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden.