Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

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III. Familienhaupt und Familienglieder bilden eine Personeneinheit. 
Daraus folgt, 
1. die Unterstützung, welche einem landarmen Familienhaupte gewährt wird, bestimmt, so lange sie 
andauert, den fürsorgepflichtigen Landarmenverband für alle Familienglieder, wenngleich diese in 
einem anderen Landarmenbezirke hülfsbedürftig werden; 
. die aIuserft, welche einem Familiengliede gewährt wird, gilt als dem Familienhaupte 
gewährt; 
a) dieselbe bringt für das Familienhaupt den Lauf der zum Erwerb und Verlust des Unter- 
stützungswohnsitzes führenden Fristen zum Stillstand (II. 21, XI. 94); 
b) sie bestimmt den fürsorgepflichtigen Landarmenverband auch für das Familienhaupt und 
andere Familienglieder, welche während der Dauer dieser Unterstützung an andern Orten 
hülfsbedürftig werden (II. 72, IX. 99, XI. 92, XII. 61, XIII. 94). 
In den hier (unter 2 a und 2b) aufgeführten Beziehungen gelten auch die unter I. 2 
bezeichneten Personen als zur Familie gehörend (XII. 61 — Central-Blatt 1875, Seite 724 — 
. 30). 
. Die Uebernahme der Familienglieder kann nicht ohne die des Familienhauptes verlangt werden, 
falls auch letzteres sich im Bezirk des vorläufig unterstützenden Armenverbandes befindet (I. 69). 
In der sub 3 hervorgehobenen Beziehung gelten die unter I. 2 aufgeführten Personen 
nicht als zur Familie gehörend. 
  
  
5. Polizei--Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Daum 
2 des Ausgewi Grund der Bestrafung. 2 Ausweisungs. 
es Ausgewiesenen. e . 
g gewiesenen beschlufses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
a. Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Karl Zielinski, Ar.]/22 Jahre, geboren in Chor- Diebstahl im wiederholten Königlich preußischer Re- 12. Januar 
beiter, zele, Russisch-Polen, Rückfall (2 Jahre 1 Monat gierungs-Präsident zu d. J. 
Zuchthaus laut Erkenntniß Königsberg, 
vom 18. Februar und . 
3. März 1881), 
b. Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Johann Christian Nink, geboren am 28. September Landstreichen und Betteln, Königlich preußischer Re-15. März d. J. 
Weber, 1863 in Asch in Böhmen, gierungs · Präsident zu 
ebendaselbst ortsangehörig, Potsdam, 
3. Martin Koschel, Töpfer-geboren 1855 zu Bischofsdorf Landstreichen, Betteln und Königlich preußischer Re-24. März d. J. 
geselle, bei Cilli in Oesterreich, Gebrauch eines falschen Le gierungs = Präsident zu 
gitimationspapieres, Stettin, 
4. Albert Schlitter, Bäcker. geboren am 15. August 1863 Landstreichen und Betteln, Königlich preußischer Re21. Februar 
geselle, zu Roschka, Kreis Opotschno, ierungs = Präsident zu|d. J. 
in Böhmen, ebendaselbst ppeln, 
ortsangehörig, 
5. Franz Kotik, Arbeiter, geboren am 31. Dezember Betteln im wiederholten Rück-Königlich preußischer Re-17. März d. J. 
1858 zu Starkenbach, Be-|fall, Beleidigung und Wider ierungs = Präsident zu 
zirk Gitschin, in Böhmen,! stand gegen die Staatsgewalt, Breslau, 
  
  
  
  
 
	        
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