Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

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Die Erstattung der Portoauslagen desselben in solchen Sachen erfolgt aus den Fonds des 
Reichsgerichts. 
22. Die Gebühren-Rechnungen in Armensachen hat der Gerichtsvollzieher nach Erlediguug des 
Auftrags, behufs Aufnahme in die nach Beendigung der Revisionsinstanz aufzustellende Kostenrechnung dem 
zuständigen Beamten der Gerichtsschreiberei gegen Empfangsbekenntniß auszuhändigen. 
Der Gerichtsvollzieher führt ein Verzeichniß in Monats-Abschnitten, welches außer den Spalten 1 
bis 8 des Dienstregisters noch folgende Spalten enthält: 
9. Tag der Abgabe der Gebührenrechnung an die Gerichtsschreiberei. 
10. Empfangvermerk des zuständigen Beamten der Gerichtsschreiberei. 
23. Dieses Verzeichniß ist am Schlusse jedes Monats dem Präsidenten des Reichsgerichts zu 
überreichen, welcher — nach erfolgter Vergleichung der Eintragungen in dem Dienstregister und in dem Ver- 
zeichnisse, und rechnerischer Feststellung der Spalte Sb des letzteren seitens des zuständigen Beamten — die 
Oberpostkasse in Leipzig wegen Erstattung der berechneten Auslagen, unter Zufertigung des Verzeichnisses, 
  
mit Anweisung versieht (Nr. 21 Satz 3). 
24.— 
Reichsanwalt zu bestimmenden Reichsanwalt einer eingehenden Prüfung unterworfen. 
Die erfolgte Prüfung ist in dem Register zu vermerken. 
denten des Gerichtshofs zu geeigneter weiterer Veranlassung mitzutheilen. 
25. Die vorstehenden Vorschriften treten mit dem 1. Juni 1883 in Kraft. 
Berlin, den 11. 
Mai 1883. 
Der Reichskanzler. 
In dessen Vertretung: von Schelling. 
  
Das Dienstregister des Gerichtsvollziehers wird vierteljährlich durch einen von dem Ober- 
Etwaige Erinnerungen sind dem Präsi- 
  
  
  
  
  
  
  
6. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
i Grund der Bestrafun Auzwelsung des 
77 des Unsgeur i-nsr vgessclesen hat. Auswels,nn 
es Ausgewiesenen. " 
5 gewiesenen beschlufses. 
I. 2. I Z. 4. . 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafßgesetzbuchs: 
1. Rudolf Kretschmer,geboren am 23. August 1851 Landstreichen und Betteln, Königlich preußischer Re- 28. April d. J. 
Weber, in Kornitz, Kreis Brünn, Fierungs .Präsident zu 
Mähren, reslau, 
2. Johann Schimek, Korb.25 Jahre, aus Kömeth, Be-Betteln im wiederholten Rück-derselbe, desgleichen. 
macher, zirk Schönberg, Mähren, fall, 
3. Franz Jendrulla, sgeboren 1867 zu Teschen, Landstreichen, Königlich preußischer Re 12. April d. J. 
Dienstjunge und Draht- Oesterreichisch - Schlesien, Herungs Präsident zu 
binder, ebendaselbst ortsangehörig, ppeln, Z„ 
4. Johann Priesnitz, Tage-geboren 1830 zu Vöhmißt, Landstreichen und Betteln, derselbe, desgleichen. 
arbeiter, dorf, Bezirk Freiwaldau, 
OesterreichischSchlesien, 
ebendaselbst ortsangehörig, 
5. Johann Waschischek, geboren am 2. Septemberddesgleichen, Königlich preußische Re27. April d. J. 
Schuhmachergeselle, 1860 zu Wien, gierung zu Schleswig, 
6. Friedrich Heine, Sieb-geboren am 8. Oktober 1829 Betteln im wiederholten Rück. Königlich preußische Land.30. März d. J. 
macher, zu Leeuwarden, Niederlande, fall, drostei Hannover, 
7. Johann Kuntkes, sgeboren am 16. März 1859 Landstreichen und Betteln, dieselbe Behörde, 28. April d. J. 
Schiffer, zu Vöndam, Niederlande, 
  
  
  
  
 
	        
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