Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
i 
Reichsamt des Innern. 
–)-¾-A —1— 
  
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
1 4 r—iW7 
XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 1883. S 43. 
Inhalt: 1. ullgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 3. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 
machung, betreffend Rinderpest Seite 295 vom 1. April bis Ende September 1888 298 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Ausführungsbestimmungen zu 4. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Ermächtigungen zur Vor- 
der Verordnung wegen Ausdehnung der Zollermäßigungen nahme von Eivilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung 
in den Tarifen der Handelsverträge mit Italien und mit 299 
Spanien; — Befugnisse von Zoll= und Steuerstellen 5. Polizei= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
295 Reichsgebteee 299 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Bekanntmachung. 
Seit Erlaß meiner Bekanntmachung vom 17. d. M. (Seite 289) haben neue Ausbrüche der Rinderpest im 
Reichsgebiete nicht stattgefunden. 
Die Seuche ist bisher ausschließlich in einem Gehöfte in der Stadt Breslau aufgetreten; in dem— 
selben sind 10 Stück Rindvieh theils an der Rinderpest gefallen, theils aus Anlaß des Seuchenausbruchs 
auf polizeiliche Anordnung getödtet worden. 
Ueber die Art der Einschleppung der Seuche hat Zuverlässiges bisher nicht festgestellt werden können. 
Eingehende Ermittelungen sind im Gange. 
Berlin, den 24. Oktober 1883. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Boetticher. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Bekanntmachung. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober d. J. in Bezug auf die Zollermäßigungen, welche 
in dem Tarif A zu dem Handels= und Schiffahrtsvertrage zwischen dem Deutschen Reich und Italien vom 
4. Mai 1883 (R.-G.-Bl. S. 109) und in dem Tarif A zu dem Handels= und Schiffahrtsvertrage zwischen 
ben Deutschen Reich und Spanien vom 12. Juli 1883 (R.-G.-Bl. S. 307) enthalten sind, die nach- 
ehenden 
Ausführungsbestimmungen 
beschlossen: 
51
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.