Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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2)  des  Reviers  Solitude  und  des  übrigen  Theils  des  Reviers  Vai  hingen
in  ein  Revier  mit  dem  Wohnsitz  in  Solitude,
genehmigt,  und,  so  wie  die  Revierförstersstelle  zu  Solitude  schon  bisher  in  der
ersten  Besoldungs-Elasse  steht,  nun  auch  für  das  vergrößerte  Revier  Böblingen
die  Besoldung  erster  Elasse  bewilligt.
Diese  neue  Revier-Eintheilung,  welche  mit  dem  Anfange  des  Nußungsjahrs  1841
zu  vollziehen  ist,  wird  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgart  den  12.  Mai  1851.  Herdegen.
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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Oberamts-Arztes  in  Ellwangen,
  mit  welcher  ein  Gehalt  von  400  fl.  aus  der  Staatskasse,  und  von  100  fl.  aus
Körperschafts-Kassen,  nebst  einer  Pferds-Ration,  verbunden  ist,  werden  aufgefordert,
ihre  Gesuche  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  Regierung  des  Jartkreises  vorschriftmäßig
  einzureichen.

2)  Die  wieder  zu  besehende  katholische  Pfarrei  Gattnau,  Oberamts  und  Dekanats
  Tettnang,  begreift  1814  Pfarrgenossen,  hat  eine  Schule  im  Pfarrort  und
drei  Schulen  in  den  Filialorten.  In  Gattnau  und  in  dem  Filial  Schleinsee  befinden
  sich  Kaplaneien.  Der  Pfarrer  bezieht  aus  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Grundgefällen,
  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren  ein  fires  Einkommen
von  860  fl.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem
K.  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden.

3)  In  Folge  der  dem  Oberamts-Aktuar  Heilenmann  in  Künzelsau.  auf
sein  Ansuchen  ertheilten  Dienstentlassung  ist  die  Aktuarsstelle  bei  diesem  Oberamte,
mit  welcher  der  Normalgehalt  von  500  fl.  verbunden  ist,  wieder  zu  besehen.  Die
Bewerber  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  Regierung  des  Jaxtkreises  vorschriftmaͤßig
  zu  melden.