Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den d. Mätz 1883. 10. 
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, 3. Heimath-Wesen: Spruchpraxis betreffend die armenrecht- 
betreffend örtliche Erhebung von Zollbeträgen unter liche Familieneinhdit:t:t 58 
5 Pfennig; — Befugniß einer Steuerstelle .. Seite 57 
2. Konsulat-Wesen: Ernennung und Ermächtigung zur Vor- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
nahme von Civilstands--Akten: 57 Reichsgebiete; — Verbot einer ausländischen Zeitung 61 
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1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 17. Februar d. J. mit Rücksicht auf die Bestimmung im §. 4 
Absatz 3 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 beschlossen, sein Einverständniß damit auszusprechen, daß 
die vor Erlaß des genannten Gesetzes von den Landes-Finanzbehörden getroffenen Anordnungen, wonach 
in dem Hauptzollamts-Bezirke Vreden die Verzollung des in kleinen Quantitäten aus Holland ein- 
gehenden rohen und gebrannten Kaffees schon bei Mengen von 50 Gramnm einschließlich statt- 
findet, obwohl die Zollgefälle den Betrag von 5 Pfennig nicht erreichen, 
und in den Obergrenzkontrole-Bezirken Stein fort, Beckerich und Nambruch im Hauptzollamts- 
Bezirke Luxemburg bei der Einfuhr von Salz aus Belgien Zollbeträge bis zu einem Pfennig zur 
Erhebung gelangen, 
auch ferner in Gültigkeit bleiben. 
  
Dem Herzoglich sächsischen Steueramte zu Coburg ist die Befugniß zur Ertheilung von Freipässen für in- 
ländische Musterstücke beigelegt worden. 
  
2. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den General-Konsul Feigel in Konstantinopel zum 
General-Konsul in New-Bork zu ernennen geruht. Demselben ist auf Grund des Gesetzes vom 8. No- 
zeser 186 §. 20 die allgemeine Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme von Eiden 
ertheilt worden. 
  
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