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Zoll-- und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. März d. J. beschlossen,
daß für unbearbeitete Tabackblätter und Stengel (Nr. 25 v 1 des Zolltarifs) an Stelle der
bisherigen, für die Verzollung maßgebenden Tarasätze die nachstehend angegebenen Sätze zu treten
haben:
Tarasätze
für
unbearbeitete Tabackblätter und Stengel
(Nr. 25 v 1 des Zolltarifs).
Prozente des Bruttogewichts.
26 in Kisten von 175 kg und darunter.
22 in Kisten von mehr als 175 kg.
12 in Fässern von 700 kg und darunter.
8 in Fässern von mehr als 700 kg.
18 in Körben aus Weidenruthen.
22 in Körben aus Weidenruthen, in Leinen emballirt.
21 in Körben aus Weidenruthen, ohne Deckel, in Leinen emballirt.
10 in Körben aus hartem Schilfgeflecht (Rohrgeflecht), ausgelegt mit Schilfblättern, ge-
schnürt mit Baststricken.
8 in Umschließungen aus Thierhäuten.
13 in Umschließungen aus Bastplatten oder dicken Palmblättern Oicken Palmblatt-
Platten), geschnürt mit Baststricken, auch in Leinen emballirt.
12 in Umschließungen aus Schilfgeflecht, ausgelegt mit Bastplatten oder dicken Palm-
blüttern (dicken Palmblatt-Platten), geschnürt mit Hansstricken, auch in Leinen
emballirt.
in ünschließungen aus Schilfplatten, geschnürt mit Baststricken, auch in Leinen
emballirt
in Umschließungen aus Leinen oder Jute, mit Unterlage von dünnen Bastplatten
oder dünnen Palmblättern (dünnen Palmblatt-Platten).
nscarschliehungen aus Schilf= und Haargeflecht, häufig auch aus Leinen zusammen-
gesetzt.
in Umschließungen aus feinem harten Bast= oder Nohrgeflecht.
in Umschließungen aus feinen Binsenmatten.
in einfacher Umschließung aus schwerem Leinen.
in einfacher Umschließung aus leichtem Leinen.
Berlin, den 1. April 1884. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Burchard.
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De- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. März 1884 beschlossen, das Regulativ für Theilungsläger
dahin abzuändern, daß
in §. 8 Absatz 1 statt der Worte: „Bei Eisen-Theilungslägern“ gesetzt wird: „Beie Eisen- und
Petroleum-Theilungslägern", und «